Wäldchen weicht
Autor: Richard Sänger
Herzogenaurach, Donnerstag, 28. Januar 2021
Ein Wohnprojekt in der Kärntner Straße erfordert Opfer, 15 Bäume müssen gefällt werden. Die Stadt verlangt einen Ausgleich.
An der Kärntner Straße ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, einem Boardinghaus und einem Einfamilienhaus sowie eine Tiefgarage geplant. Ein entsprechender Bauantrag lag dem Bauausschuss in seiner Sitzung am Mittwochabend vor. Schmerzlich an der Angelegenheit: Ein "kleiner Wald" muss dem Bauvorhaben weichen.
Auch entspricht die Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Burgstaller Weg". Dennoch wurden die erforderlichen Befreiungen befürwortet. Für das Bauvorhaben müssen auf dem Baugrundstück insgesamt 15 Laubbäume , die der Baumschutzverordnung der Stadt Herzogenaurach unterstellt sind, gefällt werden. "Diese Bäume sind im Laufe der Jahre auf dem brach liegenden Grundstück von selbst gewachsen, fallen jetzt aber aufgrund ihrer Größe unter die Baumschutzverordnung", erklärte Bürgermeister German Hacker ( SPD ) dazu.
Die Genehmigung zur Fällung der Bäume wurde unter der Maßgabe erteilt, dass ein Ausgleich gewährleistet sein muss. Der Baum Nr. 16 beispielsweise, eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit einem Stammumfang von 99 Zentimetern) muss erhalten werden, indem ihn man verpflanzt. Für solche Großbaumverpflanzungen gibt es Experten. Im vorliegenden Fall liegt das Angebot einer Fachfirma vor, das mit dem Sachgebiet für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz abzustimmen ist.
Auf dem Baugrundstück sind außerdem 14 Ersatzpflanzungen zu leisten. Baumarten, Qualität und Baumstandorte seien gemäß dem vorliegenden und vorab abgestimmten Freiflächengestaltungsplan auszuführen, wurde vorgegeben. Auch die Fällung von insgesamt vier geschützten Laubbäumen auf dem Nachbargrundstück wird unter der Maßgabe genehmigt, dass Ersatzpflanzungen auf dem gleichen Grundstück durchgeführt werden. Es sollen also vier heimische Laubbäume respektive Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 bis 16 Zentimetern gepflanzt werden.
Gebäuderiegel zu massiv
Nicht genehmigt wurde in der gleichen Sitzung der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool mit Pergola an der Leharstraße. Auch diese Anlage entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Burgstaller Weg", bekam aber auch keine Befreiung.