Seebach-Renaturierung soll heuer starten
Autor: Richard Sänger
Großenseebach, Montag, 02. Mai 2022
Wenn Natur durch Baumaßnahmen zerstört wird, muss an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden – das sind die sogenannten Ausgleichsflächen. Wird beim...
Wenn Natur durch Baumaßnahmen zerstört wird, muss an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden – das sind die sogenannten Ausgleichsflächen. Wird beim Bau einer Straße oder eines Neubaugebietes Natur verbraucht, können so zum Beispiel an anderer Stelle Streuobstwiesen, Magerflächen oder Feuchtgebiete entstehen.
Im Auftrag der Gemeinde Großenseebach hat der Landschaftspflegeverband Mittelfranken überprüft, ob für die bestehenden Bebauungspläne die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass es bei den Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost Il“ ein Missverständnis gegeben hat. Letztendlich fehlt nun eine Ausgleichsfläche in der Größe von rund 1,7 Hektar. Da sich ein möglicher Rückkauf nur schwer realisieren lässt, schlägt der Landschaftspflegeverband als Ausgleich die Renaturierung der Seebach vor.
In der Sitzung des Gemeinderates stellte die Biologin Karin Klein-Schmidt vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken (LPV) die möglichen Lösungen vor. Der Gemeinderat hatte im November 2020 beschlossen, dass die Seebach westlich der Ortschaft renaturiert werden soll. Im Jahr 2021 konnte das Projekt aus Zeitmangel beim LPV und beim Planungsbüro nicht durchgeführt werden. Für 2022 laufen nun aber bereits die Vorplanungen: Nach Vorgabe des Landratsamtes muss wegen möglicher Bachmuschelvorkommen zunächst eine sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemacht werden. Darauf aufbauend müssen die Planungsarbeiten für das Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Die Baggerarbeiten sollen dann nach der Genehmigung ab Oktober 2022 stattfinden. Die Renaturierung könnte als Ersatz für die fehlenden Ausgleichsflächen hergenommen werden. Hinzu käme noch die Entwicklung des ausgemarkten Wiesenstreifens einer gemeindeeigenen Fläche beidseits des Bachs als Gewässerrandstreifen.
Beschluss und Beauftragung
Mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) wurde abgeklärt, dass die Renaturierung und der Gewässerrandstreifen als Ausgleichsfläche anerkannt werden. Der Ausgleich ist sogar umfangreicher, als er verlangt wird.
Der Gemeinderat beschloss die Renaturierung der Seebach und beauftragte den Landschaftspflegeverband Mittelfranken mit der Betreuung.