Neue Wege bei der Kontaktnachverfolgung
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LKR Erlangen-Höchstadt, Donnerstag, 04. November 2021
Das Staatliche Gesundheitsamt weist auf die landesweit geltenden neuen Regelungen zu Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung hin. Angekündigt is...
Das Staatliche Gesundheitsamt weist auf die landesweit geltenden neuen Regelungen zu Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung hin. Angekündigt ist eine zeitnahe erneute Modifikation. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) sieht einen Strategiewechsel des Kontaktpersonenmanagements vor, wie das Landratsamt Erlangen-Höchstadt in einer Pressemitteilung berichtet.
Die bisherige aufwendige vollständige Ermittlung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen (KP) durch die Staatlichen Gesundheitsämter soll nicht mehr erfolgen. Hintergrund sind die steigenden Corona-Fallzahlen und die durchgeführten Impfungen , da genesene und geimpfte Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Mit der Neuausrichtung des Containments sollen nun vorrangig die Haushaltsangehörigen und vulnerable Personen geschützt werden.
Quarantäne für zwei Gruppen
Die Ermittlung der engen Kontaktpersonen beschränkt sich auf zwei Personengruppen: erstens auf Haushaltsangehörige, die ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgrund des engen Kontakts haben. Zweitens auf die gemäß Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Einrichtungen mit vulnerablen Personen. Das sind voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste . Alle anderen engen Kontaktpersonen können eigenständig durch die jeweilige Indexperson informiert werden.
Dauer der Quarantäne
Die Dauer der Quarantäne beträgt derzeit zehn Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Die Quarantäne kann nach Ablauf von frühestens sieben Tagen beendet werden, wenn währenddessen keine für Covid-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens sieben Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter PCR- oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt. Der Test muss durch eine zugelassene Teststelle durchgeführt werden. Hier ist bereits seitens der Bayrischen Staatsregierung eine erneute Änderung angekündigt. Die Möglichkeit der Verkürzung wird vermutlich nicht mehr gegeben sein.
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