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Lockerungen für ERH


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LKR Erlangen-Höchstadt, Montag, 24. Mai 2021

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt gibt bekannt, dass ab Mittwoch, 26. Mai, zusätzliche inzidenzabhängige Öffnungen möglich sind. Dann sind für den La...


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt gibt bekannt, dass ab Mittwoch, 26. Mai, zusätzliche inzidenzabhängige Öffnungen möglich sind. Dann sind für den Landkreis die Regelungen maßgeblich, die für einen Inzidenzwert von unter 50 geltenden.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis ist weiterhin rückläufig. Für Erlangen-Höchstadt hat das Robert-Koch-Institut am Pfingstmontag einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35,0 und damit unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern veröffentlicht. Weil der Schwellenwert somit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Donnerstag bis Montag unterschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt amtlich folgende Lockerungen bekannt.

Ohne Termin und Testnachweis

Lockerungen betreffen unter anderem den Einzelhandel, der wieder weitgehend normal öffnen kann. Einkaufen ist dann wieder ohne Termin oder Testnachweis möglich. Die FFP-2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

Kulturelle Angebote wie Museen , Gedenkstätten, Gärten, Seen und vergleichbare Kulturstätten können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht.

Das Landratsamt hat unter anderem weitergehende Lockerungen in Bezug auf die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich zugelassen. Wichtig für die Umsetzung vor Ort sind Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche (www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/aktuelles-zum-coronavirus/).

Auch Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen dürfen in den Regelbetrieb übergehen.

Die Regeln treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten worden ist. Die Allgemeinverfügung vom 20. Mai 2021 ist daneben weiterhin gültig. Alle Bekanntmachungen sind den Ausgaben des Amtsblattes unter erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/ zu entnehmen.

Für weitere Öffnungsschritte bereitet die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung vor. Diese braucht aber erst wieder das Okay aus den bayerischen Gesundheitsministerium . Weitere Regelungen können frühestens am Donnerstag, 27. Mai, inkraft treten. red