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Keine kostenlosen Tests mehr


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LKR Erlangen-Höchstadt, Freitag, 08. Oktober 2021

In den lokalen Testzentren können ab Montag, 11. Oktober, keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten werden. Darauf weist das Landratsamt hin. Gemäß...


In den lokalen Testzentren können ab Montag, 11. Oktober, keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten werden. Darauf weist das Landratsamt hin.

Gemäß der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der bayerischen Teststrategie haben demnach lediglich bestimmte Personengruppen, darunter vulnerable Personen, Anspruch auf eine kostenfreie Testmöglichkeit mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest. Diese stehen im gemeinsamen Testzentrum von Stadt und Landkreis weiter zur Verfügung.

Mit Symptomen zum Hausarzt

Das Zentrum befindet sich in der Parkplatzstraße 2 auf dem Großparkplatz in Erlangen und ist Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr sowie Freitag von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Berechtigte können ohne Termin kommen und müssen ihre Versichertenkarte, einen erforderlichen Testnachweis und Ausweisdokumente vorzeigen. Das Testzentrum betreibt die Notfallhilfe des ASB-Regionalverbandes im Auftrag des Staatlichen Gesundheitsamtes .

Aber: Wer bereits Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte seinen Hausarzt für einen Abstrich kontaktieren und darf nicht zum Testzentrum kommen. Dies gilt besonders für leicht symptomatische Kinder, sogenannte Schnupfenkinder.

Die kostenlosen Tests kann in Anspruch nehmen, wer eine Warnmeldung via Corona-Warnapp erhalten hat, Kontaktperson von Positiv-Getesteten ist oder sich aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf. Auch Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen dürfen diese Tests kostenlos beanspruchen, so das Landratsamt. Studierende haben noch bis Ende November 2021 sowie Besucher von Pflegeinrichtungen, Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Diese sind ebenfalls im Testzentrum sowie auch bei privaten Anbietern wie Apotheken erhältlich.

Kinder nicht betroffen

Zur sogenannten vulnerablen Personengruppe zählen unter anderem auch Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kostenpflichtige Tests für Personen, die nicht zu genanntem Personenkreis gehören, sind im Testzentrum nicht erhältlich. red