Kein Schutz für Katzen
Autor: Richard Sänger
Herzogenaurach, Donnerstag, 28. April 2022
Ablehnung Ein Gitter, das das Abstürzen von Haustieren von der Dachterrasse verhindern soll, ist nicht zulässig. Der Bauausschuss verweigerte die Zustimmung, die Konstruktion muss wieder weg.
Ein Bauvorhaben an der Dr.-Fröhlich-Straße sorgte in der Sitzung des Bauausschusses für eine lange Diskussion und letztlich eine Ablehnung des Antrags. Es ging um die Errichtung einer Gitterkäfigkonstruktion zur Einhausung der Dachterrasse im zweiten Obergeschoss.
Der Beschlussvorschlag mit der Ablehnung rief Patrizia Eliani Siontas von den Grünen auf den Plan. Die Stadträtin wollte die Ablehnung begründet wissen, denn die Konstruktion sei schließlich bereits montiert. Grund des Antrages sind nach Aussage von Siontas Katzen. Um die Tiere von einem Absturz zu bewahren, sei die Einhausung errichtet worden.
Groben Präzedenzfall vermeiden
„Das ist ein Verstoß gegen den Bebauungsplan und muss eben wieder zurückgebaut werden“, forderten Bürgermeister German Hacker und seine Mitarbeiterin im Planungsamt, Susanne Strater. Es handele sich um ein Staffelgeschoss. „Wenn wir dem Antrag zustimmen, schaffen wir einen groben Präzedenzfall“, schob Strater nach. Auch würde der Käfig das ganze Gebäude verschandeln. Nach ihrer Auffassung gibt es auch andere Möglichkeiten, um einen Sturz der Katzen von der Brüstung zu verhindern.
Der für das Baugrundstück relevante Bebauungsplan regelt, dass ein Staffelgeschoss allseitig um mindestens zwei Meter beziehungsweise 2,50 Meter, in Bezug auf die darunter liegende Außenwand, zurückspringend ausgeführt werden müsse. Dieses wesentliche Gestaltungsmerkmal charakterisiert laut Stater ein Staffelgeschoss und reduziert optisch die Wandhöhe beziehungsweise die Kubatur des Baukörpers . Durch die Überbauung dieser Freiflächen mit einer dauerhaften und festen Konstruktion werde dieses Gestaltungsziel sichtbar verfehlt.