Eine echte Rechnung
Autor: Michael Busch
Herzogenaurach, Freitag, 26. Februar 2021
Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH erreichen zurzeit Vereine und sorgen dort für Irritationen bis Verständnislosigkeit.
Nepper, Schlepper, Bauernfänger - diese Warnung als Untertitel der Sendung "Vorsicht Falle!" lässt zurzeit viele Vereinsvorstände aufmerken. Da erreicht ein scheinbar offizielles Schreiben - sauberer Briefkopf, Bundesanzeiger Verlags GmbH, Unterschrift und Stempel - die Vereine. Augenscheinlich handelt es sich um eine Rechnung, die allerdings mit der Gebühr von 2,50 Euro eher irritiert als eine Ernsthaftigkeit vermuten lässt.
Und genau da liegt das Problem . Denn das Schreiben ist echt, wie auch die Aufforderung, diese Gebühr zu entrichten. Oft haben die Verbände ihren Vereinen zu diesem Vorgang Unterlagen zugesandt. So zum Beispiel auch der Fränkische Sängerbund, wie Wolfgang Niewelt, Vorsitzender der Stadtjugendkapelle Herzogenaurach weiß. "Ob wir allerdings schon ein Schreiben mit Rechnung bekommen haben, da muss ich passen."
Der Fränkische Nordbayerische Musikbund hat Infos für seine Vereine herausgegeben, wie mit den Schreiben zu verfahren ist. Unter dem Titel "Der Amtsschimmel schlägt wieder zu" wird auf die Rechtmäßigkeit dieser Rechnung hingewiesen.
Nüchtern und sachlich geht es um Folgendes: Nach dem sogenannten Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 ist zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten das Transparenzregister zu schaffen. Daraus resultierend kommt es dazu, dass die Führung dieses Registers mit einer jährlichen Grundgebühr von 2,50 Euro bzw. von 4,80 Euro die Vereine belastet.
Auch diverse Feuerwehrvereine dürfen sich mit diesen Beträgen nun auseinandersetzen. Unisono heißt es aus den Vorstandschaften, dass man aber überrascht sei, da Vereine, bei denen die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, von diesen Gebühren befreit sei. Aber auch an der Stelle wird es für die meist ehrenamtlich tätigen Vereinsvertreter nicht einfacher. Denn diese Befreiung muss beantragt werden. Immerhin formlos an die Mailadresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de soll der Befreiungswunsch gehen, der allerdings in der Regel nicht rückwirkend bewilligt wird. Diese Möglichkeit bestünde daher für die Feuerwehren, aber zum Beispiel auch für die Stadtjugendkapelle.
Kritik am Amtsschimmel