"Click and Meet" nur noch mit negativem Test möglich
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LKR Erlangen-Höchstadt, Sonntag, 11. April 2021
Ab Montag, 12. April, werden Garten- und Baumärkte, Blumen- sowie Buchläden und Schuhläden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. ...
Ab Montag, 12. April, werden Garten- und Baumärkte , Blumen- sowie Buchläden und Schuhläden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie dürfen dann nur noch abhängig vom Inzidenzwert öffnen.
Bei einem Wert zwischen 100 und 200 - wie derzeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt - ist Terminshopping erlaubt. Kunden müssen allerdings einen negativen Test vorlegen. Inzidenzunabhängig öffnen dürfen weiterhin Geschäfte für den täglichen Bedarf. Ebenso Friseure sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene oder -pflege erforderlich sind wie Fußpflege, Maniküre oder Gesichtspflege. Die Anzahl der Kunden ist begrenzt, sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, braucht es keinen Corona-Test.
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt greift seit Samstag, 10. April, die Bayerische Corona-Notbremse.
Neue Regeln ab heute
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist die Öffnung von Ladengeschäften unter der Voraussetzung möglich, dass nur einzelne Kundinnen nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum empfangen werden. Der Zutritt in das Geschäft ist nur mit offiziellem Dokument einer Teststation oder mit Test im Laden vor Ort zulässig. Beispielsweise ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Shopping mit Hygienekonzept
Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen weist darauf hin, dass ein Test immer nur eine Momentaufnahme ist und nicht von den allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen befreit. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden im Laden muss grundsätzlich sichergestellt werden. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche.