Hirschaid hofft auf Sonntags-Shopping
Autor: Hans Kurz
Hirschaid, Mittwoch, 17. März 2021
Die Gewerbetreibenden in Hirschaid wünschen sich einen verkaufsoffenen Sonntag. Der Gemeinderat hat für den 13. September grünes Licht gegeben. Doch der Durchführung stehen verschiedene rechtliche Hürden im Weg.
Die Gewerbetreibenden in Hirschaid würden im September gerne einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen. Denn nach dem Frühjahrsmarkt wurden sowohl der ursprünglich für den 23. August geplante Markt im Gewerbegebiet als auch der traditionelle Herbstmarkt im Oktober wegen Corona abgesagt. Beide Märkte waren seit Jahren mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden.
Um diesen Ausfall - und auch weitere coronabedingte Einbußen - kompensieren zu können, wandten sich die Händler mit einer entsprechenden Bitte an den Markt Hirschaid. Doch obwohl der Gemeinderat Ende Juni mehrheitlich einem verkaufsoffenen Sonntag am 13. September zustimmte, sind die Chancen, dass dieser tatsächlich stattfinden kann, eher gering.
Nur mit Anlass
Denn die Rechtsprechung der vergangenen Jahre ist eindeutig: Eine Ladenöffnung an Sonntagen darf eine Kommune nur erlauben, wenn es dazu einen Anlass gibt, wie etwa ein Markt oder eine Messe. Und wenn diese Veranstaltung für sich schon auf ein größeres Publikumsinteresse stoßen als das sonntägliche Shopping-Event. Gegen die anlasslose Genehmigung in Hirschaid hat sich nun die Gewerkschaft Verdi mit einer Aufsichtsbeschwerde an das Landratsamt gewandt.
Er sei sich schon bewusst gewesen, dass die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, räumt Hirschaids Bürgermeister Klaus Homann (CSU) auf FT-Nachfrage ein. Rund 40 Gewerbetreibende hätten mit einer Unterschriftenliste darum gebeten. "Wir wollten vom Gemeinderat ein positives Signal senden. Wir wollen die Gewerbetreibenden unterstützen."
Großveranstaltungen verboten
Und nun? "Ich weiß, dass es kritisch ist. Aber wir werden uns nicht gegen die Gewerbetreibenden stellen", sagt Homann. Allerdings ist auch klar, dass der Markt keinen Anlass schaffen kann, der einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen würde. Zum einen weist die Gemeinde darauf hin, dass Großveranstaltungen in Bayern ohnehin bis Ende Oktober verboten sind. Zum anderen würde ein Markt, der den aktuell gültigen Corona-Regeln entspräche, wohl kaum die Anforderungen für ein Sonntags-Shopping nach dem Ladenschlussgesetz erfüllen.
Denn aktuell gilt nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: "Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen, insbesondere kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte, sind zulässig."
Dass die Pläne der Hir- schaider nicht rechts- und regelkonform sind, hat auch das Landratsamt inzwischen erkannt. "Wir haben am Dienstag die Information erhalten, dass der Markt Hirschaid eine Verordnung erlassen hat, der einen verkaufsoffenen Sonntag am 13. September vorsieht", berichtet Pressereferent Frank Förtsch auf Anfrage. "Ohne einen Anlass (Markt, Messe oder ähnlich) ist dies im Ladenschlussgesetz so nicht vorgesehen." Die Motivation, coronabedingte Umsatzverluste auszugleichen, sei neu. "Deshalb haben wir für eine oberfrankenweit einheitliche Bewertung und Handhabung die Regierung von Oberfranken eingeschaltet."