Pflegestärkungsgesetz Neu geschaffene Stelle in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen. Hintergrund bildet der erhöhte Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf bei Menschen mit demenzbe...
Pflegestärkungsgesetz Neu geschaffene Stelle in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen. Hintergrund bildet der erhöhte Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf bei Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder sonstigen psychischen Beeinträchtigungen. Die Aufgabe der Betreuungskräfte besteht vor allem darin, die betroffenen Bewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und dabei zu betreuen. Diese Tätigkeiten sind in enger Absprache mit den Pflegekräften zu koordinieren.
Ausbildung Es soll eine professionelle Haltung im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen entwickelt werden, die von einem angenehmen Menschenbild geprägt ist.
Voraussetzungen sind eine positive Einstellung gegenüber kranken und älteren Menschen, soziale Kompetenz, Beobachtungsgabe, Wahrnehmungsfähigkeit, psychische Stabilität und Teamfähigkeit.
240 Stunden Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen mit einem Gesamtumfang von 160 Unterrichtsstunden und 80 Stunden Praktikum.