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Hinrichtung war Volksfest


Autor: Redaktion

Höchstadt a. d. Aisch, Dienstag, 05. Dezember 2017

Auf reges Interesse stieß ein Vortrag beim Heimatverein Herzogenaurach, in dem es um Gerichtsfälle ging, die im 16. und 17. Jahrhundert in Höchstadt verhand...
Ein Rad, mit dem die Glieder der Verurteilten zerschlagen wurden. Daher auch die Redensart "Ich fühl' mich wie gerädert".  Symbolfoto: Barbara Herbst


Auf reges Interesse stieß ein Vortrag beim Heimatverein Herzogenaurach, in dem es um Gerichtsfälle ging, die im 16. und 17. Jahrhundert in Höchstadt verhandelt worden waren. Das Referat von Vorsitzendem Klaus-Peter Gäbelein stand unter dem Thema "Von Galgen, Rad und Schwert".
Die Gerichtsurteile in jener Zeit beruhten nicht auf Willkür des obersten Höchstadter Gerichtsherrn, des Amtmanns, sondern auf der Bambergensis, der Gerichtsordnung des Bamberger Hofmeisters Johann Freiherr von Schwarzenberg.
Unter der Regierung des reformfreudigen Bischofs Georg III. Schenk von Limpurg erarbeitete Schwarzenberg eine moderne Gerichtsordnung, die ab 1532 unter Kaiser Karl V. fast unverändert übernommen und bis ins frühe 19. Jahrhundert für das gesamte deutsche Reichsgebiet gültig wurde.


Stellvertreter des Fürstbischofs

Den Vorsitz am Amtsgericht Höchstadt hatte der Amtmann, der als Stellvertreter des Fürstbischofs Recht sprach. Ihm zur Seite standen in der Regel zwölf Schöffen, ausgewählte honorige Höchstadter Bürger, die bei "Theilungen" (Erbstreitigkeiten), Schandhändeln (Streitereien), Schlägereien, Diebstählen, bei Flur- und Marktfreveln, aber auch bei der Erteilung des Bürgerrechts für "Neubürger" hinzugezogen wurden.
Dieses "Stadtgericht" tagte in der Regel im Untergeschoss des damaligen Rathauses, wo sich auch das "Narrenhaus", also das Gefängnis, befand. Neben dem Stadtgericht unter dem Vorsitz des Bürgermeisters bestand für schwerere Fälle das "landesherrliche Gericht". Es tagte unter Vorsitz des Amtsmanns, der dann als Vogt (lateinisch Ankläger) sogar Todesurteile verkünden durfte. Hinrichtungen sind aus den Jahren 1666 und zuletzt 1682 und 1699 überliefert, die jedes Mal am "Galgenberg" vollzogen wurden. Diese Straßenbezeichnung ist in Höchstadt Süd heute noch vorhanden; die Bienenzüchter haben dort ihr schmuckes Heim.


Auswärtige Spitzbuben

Im übrigen, so der Referent, bleibt festzuhalten, dass die örtliche Bevölkerung weniger vor dem Amtsrichter erscheinen musste. In der Regel waren es auswärtige Spitzbuben und durchziehende weibliche Gesetzesübertreter. Bei Todesurteilen musste der Zehntrichter aus Forchheim als Stellvertreter des Bischofs hinzugezogen werden.
Hinrichtungen waren in früheren Jahrhunderten ein besonderes Ereignis, vor allem für die Bevölkerung und die Beteiligten: Ratsherren und Richter sowie die städtischen Knechte, die drei Tage lang auf Kosten der Stadt essen und trinken konnten. Und somit verdienten auch die Wirte und Händler sowie verschiedene Handwerker. Eine Hinrichtung war ein großes Ereignis, ein Volksfest, das sich niemand entgehen ließ, schließlich wurde ein Bösewicht, der gegen die göttliche Ordnung verstoßen hatte, gerechterweise vom Leben zum Tod befördert.
Bei der Hinrichtung von Franz Dull und dessen Stieftochter Margareta Grau im Jahr 1682 standen zur Sicherheit 60 Musketiere und vier Offiziere bereit. Allein diese "Sicherheitsmannschaft" kostete der Stadt drei Gulden und 18 Kreuzer für Bier und Brot. 1600 wurde gegen Hans Lochner wegen "Mordtaten", wie Raub, Plünderung und Diebstahl die Exekution durch das Rad ausgesprochen.
Bei dieser Form der Hinrichtung wurden dem Opfer mit einem großen Wagenrad die Gelenke gebrochen. Abschließend wurde er auf das Rad geflochten und zur Schau gestellt. Meist waren die Hingerichteten bereits so sehr gefoltert worden, dass sie bei der Tortur des Räderns bereits verstorben waren.
Makaber muten die Aufzeichnungen des Nürnberger Scharfrichters Hans Schmidt an. Er hat schriftlich festgehalten, dass er in seiner über 40-jährigen Amtszeit 171 Verbrecher gehängt, 178 mit dem Schwert gerichtet und 330 Bösewichte "mit der Rute ausgestrichen" hat. red