Himmelkroner Firmen müssen mehr Gewerbesteuer zahlen
Autor: Werner Reißaus
Himmelkron, Mittwoch, 23. Februar 2022
Der Gemeinderat Himmelkron hat am Dienstagabend seinen Haushalt einstimmig verabschiedet. Der Etat 2022 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 8 434 000 Euro ab und der Vermöge...
Der Gemeinderat Himmelkron hat am Dienstagabend seinen Haushalt einstimmig verabschiedet. Der Etat 2022 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 8 434 000 Euro ab und der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 5 350 000 Euro. Bürgermeister Gerhard Schneider (CSU): "Mit dem Haushalt wird deutlich, dass unsere Gemeinde erneut trotz coronabedingter Herausforderungen versucht, ihren zukunftsgerichteten Weg konsequent fortzusetzen."
Noch sei keineswegs sicher, dass man die riesigen Herausforderungen erfolgreich meistern werde. Schneider verwies auf die Auswirkungen der Corona-Krise, die Wirtschaft, Staat, Kommunen und Menschen treffen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land haben sich nach den Worten von Schneider merklich verschlechtert, hinzu komme eine deutlich anziehende Inflation. Die Gemeinde habe dies bereits sehr deutlich bei den gestiegenen Materialkosten für den Kindergartenneubau gespürt.
Im Verwaltungshaushalt wird die Gemeinde mit einem deutlichen Rückgang auf der Einnahmenseite konfrontiert. Für dieses Jahr rechnet man mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Erfreulicher sieht es beim Einkommensteueranteil. Hier kann Himmelkron mit rund zwei Millionen Euro an Zahlungen rechnen, was einer Steigerung von rund plus 4,4 Prozent entspricht. Hingegen muss bei den Schlüsselzuweisungen des Freistaates mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden. Sie werden nur noch 122 200 Euro betragen (- 57,7 Prozent).
Der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt war nur durch die bedingte Kreditaufnahme für der Kita-Neubau mit knapp 2,4 Millionen Euro möglich. Die dafür erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung führte zu der notwendigen Anhebung der Realsteuerhebesätze um jeweils 30 Punkte bei der Grundsteuer A und B auf das Niveau des Landesdurchschnitts sowie um 20 Punkte bei der Gewerbesteuer von 340 auf 360 Hebesatzpunkte. Rei.