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Hilfen für Gaststätten nachgebessert


Autor: Redaktion

Kulmbach, Donnerstag, 18. März 2021

Die Corona-Hilfen für die Brauerei-Gaststätten wurden nachgebessert: Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Das gilt für Brauereig...
Emmi ZeulnerAbgeordnete


Die Corona-Hilfen für die Brauerei-Gaststätten wurden nachgebessert: Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Das gilt für Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern sowie Hecken- und Straußwirtschaften.

Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels und Bamberg Land, Emmi Zeulner, kommentiert das so: "Es wäre schlichtweg ungerecht, wenn gerade die Familienunternehmen und inhabergeführten Betriebe einen Nachteil bei der Antragstellung der November- und Dezemberhilfe hätten, die regionale Produkte veredeln und sich über Jahre hinweg in einem veränderten Markt wettbewerbsfähig aufgestellt haben. Brauereigaststätten oder Hecken- und Straußwirtschaften sind nicht nur sehr wichtige Werbeträger für unser Land, sondern sie prägen auch unsere Kultur und leisten einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft."

Gaststätten, die an ein Unternehmen, beispielsweise an eine Brauerei, angeschlossen sind, würden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil sei unabhängig vom restlichen Unternehmen und somit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.

Antragstellung bis zum 30. April

Alle Gaststättenbetriebe wie beispielsweise Vinotheken, die neben einem Verkauf auch einen Gaststättenbereich betreiben, könnten die Hilfen beantragen. Diese erweiterte Antragsberechtigung greife für die November- und Dezemberhilfe. Die Antragstellung dafür sei bis zum 30. April möglich. Dabei könnten Unternehmen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

Zusätzlich könnten Brauereien auch im Rahmen der Überbrückungshilfen III die Fixkosten für überschüssiges Fassbier erstattet bekommen.

"Das bringt zusätzliche Liquidität für die Brauereien, die vor allem auch dazu genutzt werden kann, sich auf das Frühlings- und Sommergeschäft vorzubereiten", teilt Emmi Zeulner mit. Diese Neuerung gelte auch für Großhändler von verderblichen Waren für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau. red