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Heikle Liaison mit Schlägen und "K.o.-Sieg" mit Geldstrafe bezahlt


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 03. Juli 2015

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — Es ist nur zu verständlich, dass der Vater einer 14-Jährigen rot sah, als er seine Tochter im Schlafzimmer eines zehn Jahre älteren...


von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — Es ist nur zu verständlich, dass der Vater einer 14-Jährigen rot sah, als er seine Tochter im Schlafzimmer eines zehn Jahre älteren Mannes erwischte. Dieser stand nun vor dem Kadi, weil er damals - nachdem er zuerst selber Prügel eingesteckt hatte - dem Vater zwei Faustschläge ins Gesicht verpasste.
Da er mit dieser Aktion in einer vermeintlichen Notwehrsituation weit übers Ziel hinausgeschossen ist, wurde der 24-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 5500 Euro verurteilt.
Wie sich Staatsanwalt Peter Bauer ausdrückte, war es schon eine "komische Situation" an diesem Freitag, 28. November 2014, kurz nach 23 Uhr in der Wohnung des Angeklagten im Maintal.
Damals klopfte der Vater (36) der Schülerin heftig an der Wohnungstür des Beschuldigten und begehrte Einlass. Schon lange war ihm die freundschaftliche Beziehung seiner Tochter zu dem wesentlich älteren Mann ein Dorn im Auge. Bis heute hat er dafür kein Verständnis. "Was soll das?" echauffierte er sich noch im Zeugenstand.
An dem besagten Abend stürmte der Vater in die Wohnung, sah einige Freunde des Beschuldigten im Wohnzimmer sitzen und Pizza essen - und fand seine Tochter im Schlafzimmer des 24-jährigen vorbestraften Arbeiters.
Da drehte er durch und verpasste dem mutmaßlichen Liebhaber des Teenagers einige derbe Schläge an den Hinterkopf. Der ging daraufhin erst mal zu Boden, und es entstand ein lautstarker Tumult.

Gezielt ins Gesicht

Der Vater war dermaßen in Rage, dass sich anschließend auch einer der Pizzaesser ein paar "kleinere Watschen" einfing. Inzwischen hatte sich der Angeklagte wieder aufgerappelt und sah sich einem erneuten Angriff des erzürnten Vaters gegenüber. In dieser Situation reagierte der Beschuldigte nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Mit zwei gezielten Faustschlägen ins Gesicht setzte er den älteren Mann schachmatt.
Verteidiger Bernhard Langer argumentierte, dass sich sein Mandant in einer Notwehrlage befunden habe. Zumindest, führte er weiter aus, sei es Putativ-Notwehr gewesen. Das bedeutet, dass ein Täter von einem vermeintlichen gegenwärtigen Angriff auf sich ausgeht. Und den habe der Arbeiter ja nur abgewehrt. "Mein Mandant war nicht verpflichtet, die linke Wange hinzuhalten, nachdem ihm auf die rechte geschlagen wurde", meinte der Anwalt.
Andererseits, entgegnete der Vertreter der Anklage, dürfe sich niemand auf den alttestamentarischen Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" berufen, denn: Bei einer Notwehrhandlung gebe es zulässige Grenzen, die im vorliegenden Fall eindeutig überschritten worden seien.
Der Angeschuldigte, meinte Bauer weiter, sei jemand, der ordentlich "hinlangen" könne. Dies zeigten seine mehrfachen Vorstrafen wegen Körperverletzung.
Er forderte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe mit empfindlichen Geldauflagen. Strafrichterin Ilona Conver beließ es bei der Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 55 Euro.