Druckartikel: Hat ein Onkel seine Nichte vergewaltigt?

Hat ein Onkel seine Nichte vergewaltigt?


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Mittwoch, 23. Sept. 2020

Was wirklich geschah, konnte am Amtsgericht in Forchheim bislang nicht festgestellt werden, deshalb wird die Beweisaufnahme in einer weiteren Sitzung weitergehen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aus...


Was wirklich geschah, konnte am Amtsgericht in Forchheim bislang nicht festgestellt werden, deshalb wird die Beweisaufnahme in einer weiteren Sitzung weitergehen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage der Beschuldigten soll vorgelegt werden. Diese hatte ihren Onkel angezeigt, sie in der Nacht zum 30. Dezember 2018 vergewaltigt zu haben. Die Beschuldigte war zu dem Zeitpunkt 19 Jahre alt. In der Anklageschrift ist zu lesen, dass das Mädchen alkoholisiert war und sich im Wohnzimmer des Onkels auf die Couch zum Schlafen gelegt hatte. Dieser soll die Situation ausgenutzt haben, indem er sich neben sie setzte und ihr Bein streichelte. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die junge Frau am Oberkörper im Bereich ihrer Brüste angefasst und versucht zu haben, sie im Nacken und auf den Mund zu küssen. Die Nichte soll ihn mehrfach aufgefordert haben aufzuhören. Doch er soll mit seinen Handlungen fortgefahren haben, auch als die junge Frau ihn mehrfach weggeschubst hatte. Daraufhin soll der Angeklagte mit mindestens einem Finger in sie gedrungen sein. Das bestreitet der Onkel. Nach seiner Aussage habe die Nichte begonnen sich auszuziehen und ihn zu verführen. Allerdings hatte er ihr per WhatsApp seine Zuneigung gestanden. Richterin Silke Schneider will die Verhandlung nach Vorliegen des Gutachtens weiterführen und Zeugen befragen. cs