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Hat ein 30-jähriger Lichtenfelser seine Verlobte verletzt? Verhandlung ohne Ergebnis


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Mittwoch, 17. Juni 2020

Es sollte sich als schwer durchdringbar herausstellen, was am Dienstag im Amtsgericht zur Anklage gebracht war. Hat ein Lichtenfelser an seiner Verlobten Körperverletzung verübt - ja oder nein? Im Ger...


Es sollte sich als schwer durchdringbar herausstellen, was am Dienstag im Amtsgericht zur Anklage gebracht war. Hat ein Lichtenfelser an seiner Verlobten Körperverletzung verübt - ja oder nein? Im Gerichtssaal nahm die als Opfer betrachtete junge Frau von einer belastenden Aussage Abstand. Doch warum ließ sie sich seinerzeit in einem Krankenhaus weitab von der Korbstadt behandeln?

Der 30-jährige Angeklagte schien von ruhigem Gemüt. Zumeist sprach ohnehin sein Rechtsanwalt Jochen Kaller für ihn. Doch von Richterin Daniela Jensch eingangs der Verhandlung nach dem Hergang des Geschehens vom 15. Juni des vergangenen Jahres befragt, antwortete er: "Ich habe mir auch selber Schaden zugefügt, indem ich gegen Wände gehauen habe."

Verletzungen durch Sturz?

Die Verletzungen, die seine Freundin an diesem Abend davontrug, rührten aber seiner Einlassung lediglich nach von einem Sturz im Treppenhaus und mit ihm habe das alles nichts zu tun gehabt. Staatsanwalt Daniel Killinger sah die Angelegenheit naturgemäß anders, er formulierte in seiner Anklage, dass es damals zu einer Prellung am Unterarm gekommen sei und dass die heute 22-jährige Verlobte des Angeklagten durch dessen Einwirkung mit dem Kopf gegen einen Spiegel fiel.

Eine 30-jährige Polizeibeamtin sorgte dann im Zeugenstand mit ihren Erinnerungen für allerlei Fragezeichen. So erzählte sie, dass sie die junge Frau bald nach dem angeklagten Vorfall statt ins Lichtenfelser Klinikum in ein unterfränkisches Krankenhaus habe verbringen lassen. Die Vermutung stand somit nahe, dass dahinter der Versuch eines Abtauchens vor dem Verlobten gesteckt haben mochte. Einen persönlichen Eindruck von der Frau konnte die Beamtin damals nicht bekommen, hatte sie doch nur telefonisch mit ihr zu tun.

"Sie sagte, dass sie keine Anzeige und keinen Strafantrag stellen will", so die Polizisten. Dann sei das Gespräch vorbei gewesen. Auch ein weiterer Polizist erklärte dem Gericht gegenüber, dass es auf der Seite der Familie der jungen Frau "eine Angst vor dem Verlobten" gegeben habe, aus der die Verlegung ins unterfränkische Krankenhaus resultierte. "Es wurde ziemlich Zinnober gemacht, denn keiner durfte wissen, dass sie hier im Krankenhaus liegt", so der Beamte.

Keine Aussage gegen den Freund

Zudem berichtete er aber auch davon, dass sich die junge Frau weigerte, gegen ihren Freund auszusprechen. Auch die Mutter der 22-Jährigen sollte zur Aussage in Saal 14 gerufen werden und kurz nachdem sie betrat, zeigte sie sich resolut: "Ich werde keine Aussage machen, denn ich werde meine Tochter nicht belasten." Weshalb die Frau das so formulierte und warum durch ihre Aussage die Tochter belastet werden könnte, dazu hakten weder Staatsanwalt Killinger noch Richterin Jensch nach.

Die 22-jährige Verlobte machte jedenfalls während der kurzen Anhörung vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht konsequent Gebrauch: "Ich möchte keine Angaben machen." Es sollte dunkel bleiben, was an jenem 15. Juni 2019 genau passiert ist - und somit wurde das Verfahren eingestellt. häg