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Haßfurter Amtsgericht ahndet "nachbarlichen Psychokrieg" mit Geldstrafe


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Mittwoch, 27. Sept. 2017

Vor dem Amtsgericht in Haßfurt musste sich am Mittwoch ein 61-jähriger "Teilzeitrentner" wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten. Er wurde verurteilt. ...


Vor dem Amtsgericht in Haßfurt musste sich am Mittwoch ein 61-jähriger "Teilzeitrentner" wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten. Er wurde verurteilt. Schon viele Jahre gibt es zwischen dem Mann und seinen Nachbarn Probleme, weshalb man schon einmal vor Gericht stand. Damals, im Februar, war es dem Gericht nicht gelungen, beide Parteien zu befrieden.
Nun gab es ein Wiedersehen vor Gericht. Laut Vortrag des Anklagevertreters hatte der 61-Jährige im Juni 2016 seinen Nachbarn gedroht: "Euch mach ich beiden den Garaus." Im November habe er seine Nachbarin beleidigt und angekündigt: "Dich krieg ich auch noch." Wiederholt soll der 61-Jährige mit Kerzen eine Art Altar auf seiner Terrasse aufgebaut haben. Aussagen wie: "Ich stell euch schon mal eure Lichter hin" seien gefallen.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bernhard Langer, widersprach. Nach seiner Auffassung hat die Nachbarin aufgrund des Bewuchses zwischen beiden Grundstücken seinen Mandanten nicht sehen und womöglich auch nicht hören können. Auch stellte er die Glaubwürdigkeit der Frau infrage. Unter anderem sei der Angeklagte zu einem der Termine, an denen er die Frau bedroht haben soll, nachweislich im Krankenhaus gewesen.
Die sachbearbeitende Beamtin der Polizei in Haßfurt, welche mit beiden Parteien bereits seit 2015 zu tun hat, erklärte, hier stehe Aussage gegen Aussage. Sie hält die Angaben der Geschädigten für glaubwürdig.


"Euch mach ich den Garaus"

Die Geschädigte selbst, eine 46-jährige Angestellte, beteuerte, seit der Mann im Juni angekündigt habe, "Euch mach ich beiden den Garaus", sei sie sehr belastet und habe Angst. "Mein Mann und ich möchten doch nur unsere Ruhe haben", sagte sie offenkundig angeschlagen. "Es ist so viel passiert, ich kann nicht alles mehr zeitlich genau einordnen", beteuerte sie auf Detailfragen des Gerichts, "ich schaffe das nicht mehr. Er muss regelrecht auf mich warten, ich bin noch keine Minute im Garten, schon erscheint er auf der Bildfläche", sagte die Frau noch.
Ihr Ehemann will, wie er aussagte, die Beleidigung gegenüber seiner Frau gehört haben. Auch das mit den Kerzen und der Drohung habe er mitbekommen. "Meine Frau leidet stark, unsere Lebensqualität hat sich negativ verändert", sagte er. Wegen der Vorfälle nutze man die Terrasse nicht mehr und habe Sichtschutzsegel gespannt.
Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten keinen Eintrag auf. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Anklagevorwurf bestätigt und beantragte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro.
Anders sah es der Verteidiger. Er forderte Freispruch, da seiner Meinung nach die Tatvorwürfe in keiner Weise bewiesen seien.
Richterin Ilona Conver sah es anders. "Das ist nachbarlicher Psychokrieg", sagte sie und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Verteidiger Langer kündigte sofort an, in Berufung zu gehen.