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Zwölffach Vorbestrafter kommt vor Gericht mit blauem Auge davon


Autor: Martin Schweiger

Haßfurt, Mittwoch, 05. November 2025


Martin Schweiger Gerichtssäle sind für einen 47-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis, der am Dienstag wieder einmal auf der Anklagebank des Amtsgericht saß, fast schon das zweite Zuhause. Zwölf Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch stehen in seinem Sündenregister. Gefängniszellen kennt er auch schon von innen.

Freund im Suff verletzt?

Am Dienstag musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im Juli dieses Jahres grillte er mit seinem Kumpel. Der Alkohol floss dabei reichlich. Im Lauf des Abends soll der Angeklagte laut Anklageschrift seinem Freund mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Geschlagene erlitt dabei eine Platzwunde und wurde kurzzeitig bewusstlos. Als er auf dem Boden lag, soll der Angeklagte ihn mit Tritten gegen den Oberkörper verletzt haben.

„Das kann nicht sein“, gab er zu Protokoll. Der Geschädigte sei seit über 40 Jahren sein bester Freund. Er habe keinen Grund gehabt, ihn zu schlagen. Viel wisse er jedoch nicht mehr von jenem verhängnisvollen Abend. Sie seien immer noch Freunde. In der Vergangenheit habe er (der Angeklagte ) „immer wieder Blödsinn gemacht“ aufgrund seines Alkoholproblems. Das habe er nun im Griff. Er habe zwei Monate in einer Entzugsklinik verbracht und sei clean. „Es ist jeden Tag ein Kampf“, räumte er ein.

Opfer: Treppe hinuntergefallen?

Der Geschädigte sagte im Zeugenstand, er und der Angeklagte hätten am Tatabend einen Joint geraucht und Alkohol getrunken. „Mehr weiß ich nicht“, ließ er das Gericht wissen. Er müsse dann eine Treppe hinuntergefallen sein. Er habe Schürfwunden an Beinen, Rücken und Kopf erlitten. Er wolle nicht, dass sein Freund bestraft wird.

Laut einem Polizeibeamten , der damals im Einsatz war, haben Nachbarn damals die Polizei verständigt. Die Anschrift sei „bekannt“ gewesen, sagte der Beamte. Der Geschädigte sei in einem Krankenwagen behandelt worden. Er sei hinterrücks geschlagen und eventuell getreten worden, habe er damals ausgesagt.

Der Angeklagte nannte vor Gericht seine „kaputte Kindheit“ als Grund für seine Straftaten. Seine Mutter sei von ihrem damaligen Freund umgebracht worden, als er acht Jahre alt war. Von seinem Vater sei er misshandelt worden. Des öfteren habe er den Wohnort gewechselt und in neun Jahren fünf verschiedene Schulen besucht. „Ich schäme mich, dass ich hier sitze. Ich möchte geradeaus laufen“, gab er zu Protokoll.

Da die Beweislage dünn war, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 50 Arbeitsstunden leisten. „Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen“, verabschiedete ihn die Vorsitzende Richterin .