Wild im Winter in Not
Autor: Helmut Will
Pfarrweisach, Freitag, 12. Februar 2021
Volker Kuhn ist Jäger aus Leidenschaft. Bei der aktuell herrschenden Kälte kümmert er sich um die Nahrung der Tiere. Doch das ist nicht immer ganz so einfach.
In diesem Jahr gibt es in unserer Region wieder einmal mehr Schnee als in den Vorjahren, dazu Temperaturen, die die Schneedecke hart gefrieren lassen, wie das derzeit der Fall ist. Eine Situation, die für Wild in Wald und Flur ungünstig sind. Deshalb sind die Tiere dankbar, wenn sie bestückte Futterstellen vorfinden.
Volker Kuhn aus Pfarrweisach ist schon viele Jahre passionierter Jäger, und wenn man sich mit ihm unterhält, merkt man, dass ihm neben der Jagd auch die Natur und deren Schutz am Herzen liegt. Hegen und Pflegen sind für ihn nicht nur so dahin gesagte Worte. Er macht sich mit einem mit Mais gefüllten Rucksack auf den Weg, nachdem er diesen im Kofferraum seines geländegängigen Autos verstaut hat, fährt los, ins Jagdrevier von Markus Oppelt , dem Bürgermeister der Gemeinde Pfarrweisach . Auf der Fahrt erzählt er, dass er für die Jagd einen Begehungsschein hat und im Revier derzeit vier Futterstellen in regelmäßigen Abständen mit Futter befüllt.
Gesunder Wildbestand das Ziel
In sogenannten Notzeiten besteht für die Jäger beziehungweise Jagdausübungsberechtigten eine gesetzliche Verpflichtung zur Wildfütterung, teilt der Bayerische Jagdverband (BJV) auf Anfrage mit. Ziel der Hege ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes. Dabei sei zu beachten, dass land- und forstwirtschaftliche Wildschäden möglichst vermieden werden. Die Wildfütterung ergibt sich als Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Hegeverpflichtung. Zur Fütterung der heimischen Wildarten in der Notzeit werden oft unterschiedliche Standpunkte vertreten. Dazu hat Josef Bauer vom BJV sich im Artikel "Füttern ohne Ideologie" im Revierkurier des BJV geäußert. Danach sind Revierinhaber verpflichtet, in Notzeiten für einen angemessene Wildfütterung zu sorgen. Kommt der Revierinhaber dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Jagdbehörde auf seine Rechnung Fütterungen vornehmen lassen.
Notzeit nicht vom Wetter abhängig
Wie Bauer ausführt, sei die Notzeit gekennzeichnet durch örtliche und zeitliche Engpässe im Äsungsangebot und hängt nicht unbedingt vom jeweiligen Witterungsgeschehen ab. "Sie ist auch dann gegeben, wenn der aktuelle Nahrungsbedarf trotz des winterlichen Stoffwechseltiefs nicht gedeckt werden kann, weil eine artgerechte Äsung fehlt", schreibt Bauer in seinem Fachartikel.