Stettfeld spart Stromkosten
Autor: Günther Geiling
Stettfeld, Donnerstag, 27. Mai 2021
Der Gemeinderat Stettfeld nahm den bis zum Jahr 2023 laufenden Straßenbeleuchtungsvertrag an, der eine Neuregelung der Wartung und Entstörung von LED-Leuchten vorsieht.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung und der Breitbandausbau standen im Mittelpunkt der Sitzung des Gemeinderates und führten zu einer Diskussion über die Ortsentwicklung bis zum Jahr 2026, für die Bürgermeister Alfons Hartlieb ( CSU ) bis zur Haushaltsplanung von jeder Fraktion eine Prioritätenliste einforderte.
Die Gemeinde Stettfeld hatte im Jahr 2008 einen Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen, der den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage regelte. Inzwischen nahm der Bestand an LED-Leuchten zu, die sich durch eine längere Lebensdauer der Leuchtmittel (derzeit circa 50 000 Betriebsstunden) auszeichnen. Durch einen Nachtrag sollte für die Restlaufzeit eine Neuregelung der Wartung und Entstörung von LED-Leuchten vereinbart werden.
VG-Geschäftsleiter Matthias Klauda führte dazu aus, dass für Leuchten mit Standard-Leuchtmitteln eine Kostenpauschale von 19,96 statt 24,96 Euro berechnet werde. Bürgermeister Hartlieb erinnerte daran, dass vor ein paar Jahren auch schon zahlreiche Lampenköpfe ausgewechselt worden seien, auf die zehn Jahre Garantie gewährt werde. Man spare durch die Änderung bis zu 50 Prozent Stromkosten.
Der bis zum Jahr 2023 laufende Vertrag wurde einstimmig angenommen.
Werner Rümer (DG) fragte nach dem Stand der geforderten „Potenzialanalyse“ für die Wasser- und Abwassereinrichtung. Bürgermeister Hartlieb teilte dazu mit, dass man hier Informationen eingeholt habe und bei Untersuchungen für Trinkwasser bei Kosten unter 10 000 Euro keine Förderung erhalte. Jetzt müsse man überlegen, wie es bei Abwasser aussieht, und ob man hierfür Kosten von 6500 Euro vielleicht selbst übernimmt.
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