Schwankender Radfahrer kommt mit einer Geldstrafe vor Gericht davon
Autor: Martin Schweiger
Haßfurt, Mittwoch, 24. Februar 2021
In Schlangenlinien fuhr ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt am 3. Mai vergangenen Jahres mit seinem E-Bike auf der ehemaligen Bundesstraße 2...
In Schlangenlinien fuhr ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt am 3. Mai vergangenen Jahres mit seinem E-Bike auf der ehemaligen Bundesstraße 26 bei Theres in Richtung Haßfurt . Mehrere Autofahrer alarmierten die Polizei , die den anscheinend Betrunkenen wenig später anhielt, um einen Atemalkoholtest mit ihm zu machen. Über das Ergebnis staunten die Beamten nicht schlecht. Denn der Test ergab 0,01 Promille im Blut des vermeintlich Betrunkenen.
"Ich habe gedacht, der hat mindestens zwei Promille intus. Er ist geschwankt, hat gelallt und musste sich in der Polizeiwache festhalten, um nicht umzufallen", sagte eine Polizistin am Mittwoch im Amtsgericht in Haßfurt , wo sich der 41-jährige Radler wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten musste.
Sein Verteidiger Michael Schulze verwies darauf, dass sein Mandant damals keinen Alkohol getrunken habe. Vielmehr sei er drogenabhängig und substituiert, weshalb er regelmäßig Medikamente nehmen müsse.
In Schweinfurt sei er früher bereits von Polizisten angehalten worden. Dieses Verfahren gegen ihn sei eingestellt worden, obwohl er ein Promille Alkohol plus Medikamente intus hatte, weshalb er im Mai vergangenen Jahres gedacht habe, er könne Rad fahren. Er sei damals nur kurzzeitig auf der Straße gefahren und habe dabei sein Handy bedient, das er als Navigationsinstrument benutzte. Daher sei er kurvenreich gefahren. Bei der nächsten Möglichkeit sei er wieder auf den Radweg gewechselt.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass der Angeklagte nicht nur Substitutionsarznei im Blut hatte, sondern noch andere Medikamente geschluckt hatte, wie Antidepressiva und ein Beruhigungsmittel. Diese könnten sich gegenseitig beeinflussen und die Wirkung verstärken. Der Angeklagte sei daher nicht mehr in der Lage gewesen, Rad zu fahren, schloss das Gutachten.
Erheblich vorbelastet