Druckartikel: Schlampigkeit bringt Unternehmer aus dem Landkreis vor Gericht

Schlampigkeit bringt Unternehmer aus dem Landkreis vor Gericht


Autor: Martin Schweiger

LKR Haßberge, Dienstag, 09. März 2021

Seine schlampige Buchführung hat einen 32-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis vor Gericht gebracht. Am Dienstag musste sich der Angeklagte wegen Vo...


Seine schlampige Buchführung hat einen 32-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis vor Gericht gebracht. Am Dienstag musste sich der Angeklagte wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 64 Fällen am Amtsgericht verantworten.

Laut Anklageschrift bezogen seine Angestellten in den Jahren von 2013 bis 2018 höhere Löhne , als er sie in der Buchführung angab. Er zahlte daher über 22 000 Euro an Sozialabgaben zu wenig. Der nicht vorbestrafte Unternehmer hatte einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher zusammen mit seinem Anwalt Dieter Frömel aus München vor Gericht rechtfertigte.

Die Kontrolle verloren

Dort gab der Angeklagte an, er habe alle Arbeiten in der Firma zusammen mit seiner Familie gemacht. Er habe teilweise 15 Stunden am Tag gearbeitet. Im Jahr 2015 habe er ein Haus gekauft. Im Jahr darauf habe er private Probleme bekommen und die Kontrolle verloren. Die Buchführung habe die Schwester übernommen. Die Angestellten hätten sich teilweise selbst aus der Kasse bedient. Es sei nie seine Absicht gewesen, zu betrügen. Die fehlenden Beiträge habe er inzwischen komplett nachgezahlt.

Bei einer Prüfung fielen Mitarbeitern des Zollamts Schweinfurt lückenhafte Stundenzettel auf. Bei einer Durchsuchung des Firmenbüros kam heraus, dass Löhne höher waren als in der Buchhaltung angegeben. "Es waren chaotische Verhältnisse", sagte eine Zollbeamtin im Zeugenstand.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot verwies auf ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofes. Danach kann dem Angeklagten nicht eindeutig die Schuld zugewiesen werden, wenn er seine Schwester mit der Buchführung beauftragt hat. Das Gericht beschränkte daher die Anklage auf die Jahre 2016 und 2017, in denen der Angeklagte selbst Buch führte. Die Anklage verminderte sich daher auf 23 Fälle bei einem Gesamtfehlbetrag von rund 7800 Euro.

"Super Sozialprognose"

Der Vorsitzende schlug eine Einstellung des Verfahrens plus Geldauflage vor, was der Anklagevertreter jedoch zunächst ablehnte. Erst nachdem der Verteidiger die "super Sozialprognose" seines Mandanten betont und der Angeklagte gesagt hatte, dass im Falle einer Verurteilung die Zukunft seines Unternehmens auf dem Spiel stünde, lenkte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein.

"Es kommt nicht mehr vor"

Falls es sich bewahrheitet, dass der Angeklagte die ausstehenden Beiträge zurückbezahlt hat und er - wie von ihm behauptet - die Buchführung an ein Steuerbüro abgegeben hat, wird das Verfahren eingestellt.

"Es kommt nicht mehr vor", gelobte der Unternehmer abschließend.