Knetzgau halbiert Grundsteuer-Hebesatz
Autor: Martin Schweiger
Knetzgau, Samstag, 05. Oktober 2024
Mit einer deutlichen Mehrheit von 11:4 Stimmen hat der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 175 Prozent festgelegt. Er betrug bislang 350 Prozent. Der neue niedrigere Hebesatz gilt ab...
Mit einer deutlichen Mehrheit von 11:4 Stimmen hat der Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 175 Prozent festgelegt. Er betrug bislang 350 Prozent. Der neue niedrigere Hebesatz gilt ab 1. Januar 2025. Die Grundsteuer B wird für alle bebaute und unbebaute gewerbliche oder private Grundstücke fällig.
Den Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe legte das Gremium auf 300 (bislang 350) Prozent fest.
Die Verwaltung und auch Bürgermeister Stefan Paulus hatten einen Hebesatz von 200 Prozent für die Grundsteuer B vorgeschlagen, die bislang 660.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse spült. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent hätte die Gemeinde 220.000 Euro mehr eingenommen. Der höhere Betrag bei gleichzeitig gesenktem Hebesatz erklärt sich durch die neuen Grundsteuermessbeträge, die ab dem kommenden Jahr gelten.
100.000 Euro Mehreinnahmen
Durch den nun festgelegten Hebesatz in Höhe von 175 Prozent wird die Gemeinde nur rund 100.000 Euro mehr einnehmen. Bislang könne man nicht sagen, wie sich die Grundsteuerreform auf jeden Einzelfall auswirken wird, so Kämmerer Marco Depner. Augenscheinlich würden größere Wohneinheiten wie Mietwohngrundstücke oder Unternehmen mit großen Grundstücksflächen mehr belastet. Aber auch hier gebe es Ausnahmen, so dass teilweise weniger Grundsteuer anfällt als bislang.
Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer bleibt bei 350 Prozent. Laut Depner blieb der Gemeinderat in der Vergangenheit bei der Festsetzung von Gebühren weit unter den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beträgen, wodurch die bestehenden Defizite nicht geschmälert wurden.
Allein aus dem Finanzplan bis 2027 schiebe die Gemeinde Investitionskosten in Höhe von über 34 Millionen Euro vor sich her.