Gericht ahndet tödlichen Verkehrsunfall mit Geldstrafe und Fahrverbot
Autor: Helmut Will
Breitbrunn, Donnerstag, 25. Februar 2021
Ein Verkehrsunfall mit tragischen Folgen, bei dem ein 69-jähriger Mann aus der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach ums Leben gekommen ist und seine im A...
Ein Verkehrsunfall mit tragischen Folgen, bei dem ein 69-jähriger Mann aus der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach ums Leben gekommen ist und seine im Auto mitfahrende Ehefrau schwer verletzt wurde, ereignete sich im Dezember 2019 auf der Strecke Gleisenau-Breitbrunn. Ursache war wohl die Unaufmerksamkeit eines 66-jährigen Autofahrers aus einem Nachbarlandkreis, der sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste. Zuvor hatte der 66-Jährige einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte, weshalb es am Donnerstagvormittag im Amtsgericht zu der Verhandlung kam.
Der 66-jährige Angeklagte kam, so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auf gerader Fahrbahn mit der halben Breite seines Autos auf die linke Fahrbahnseite und stieß dort frontal mit dem Auto des entgegenkommenden 69-jährigen Mannes zusammen. Der Ältere starb noch an der Unfallstelle, seine mitfahrende Ehefrau wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert.
Der Verteidiger des Angeklagten , Rechtsanwalt Thomas Drehsen, verlas eine mit seinem Mandanten erstellte Einlassung. "Mein Mandant wird dann auch alle Fragen beantworten, so er dazu in der Lage ist", sagte der Verteidiger. In der Erklärung wurde ausgeführt, dass der Angeklagte den tragischen Unfall ausdrücklich bedauere. Auch habe er Kontakt mit der Ehefrau beziehungsweise der Familie des Getöteten aufnehmen wollen, um sich zu entschuldigen, was allerdings von deren Seite nicht gewünscht worden sei. Eine Erinnerung, wie es zu dem Unfall kam, habe der Angeklagte nicht. Er müsse immer an diesen Unfall denken, habe sich neurologisch untersuchen lassen und sei in therapeutischer Behandlung. Auch übernehme er die volle Verantwortung für den Unfall mit den schlimmen Folgen.
Der Angeklagte legte auf Vorhalt von Richterin Kerstin Leitsch seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen. Er selbst könne infolge der Unfallfolgen nicht mehr in seinem Handwerksberuf arbeiten, sondern nur noch einen Handel betreiben. Sein Ziel des Einspruchs gegen den Strafbefehl sei, dass gegen ihn, der sich als defensiver Fahrer bezeichnete, kein Fahrverbot erlassen werden sollte.
Die Richterin verlas ein Schreiben einer Diplompsychologin, bei der der Angeklagte in Behandlung war. Demnach leidet er seit dem Unfall an Durchschlafstörungen und sei enorm belastet, habe bei Verlust seiner Fahrerlaubnis Existenzängste. Auch könne er sich an den Unfall nicht erinnern.
Zu einem heftigen Disput kam es zwischen dem Verteidiger und dem Anwalt der Nebenklage, Rechtsanwalt Willy Marquardt, hinsichtlich der Frage, warum sich der Angeklagte nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigt habe. Rechtsanwalt Marquardt meinte, dass er dies hätte über ihn tun können,