Förderung für das Streuobst
Autor: Fränkischer Tag
LKR Haßberge, Dienstag, 09. Juni 2026
Bis Ende 2028 besteht die Möglichkeit für private Flächeneigentümer im Landkreis Haßberge, im Rahmen des Projekts „Aktionsbündnis Streuobst“ Obstbäume zu pflanzen oder bestehende Streuobstbäume pflegen zu lassen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Haßberge hervor.
Das Projekt wird vom Bund Naturschutz in Bayern , dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz sowie dem Deutschen Verband für Landschaftspflege getragen. Ziel der Initiative ist die Neuanlage von Streuobstwiesen mit überwiegend alten Obstbaumsorten, um deren langfristigen Erhalt zu gewährleisten. Außerdem wollen die Projektpartner Streuobstbestände durch Pflege und Nachpflanzungen naturschutzfachlich aufwerten.
Hotspots der Artenvielfalt
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz fördert diese Maßnahmen über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien. Eine Kofinanzierung erfolgt durch die Europäische Union. Streuobstwiesen gelten als Hotspots der Artenvielfalt und bieten laut Experten bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.
Die bayerische Kulturlandschaft ist seit jeher durch Streuobstwiesen geprägt, deren Bestand jedoch in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen ist.
Aktionsbündnis
Deshalb haben sich die Initiatoren zum landesweiten Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ zusammengeschlossen. Das Projekt unterstützt die Umsetzung des bayerischen Streuobstpakts sowie die Naturschutzziele der bayerischen Staatsregierung, die mit Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen !“ beschlossen wurden.
Eine Förderung ist möglich, wenn sich die Flächen in der freien Flur beziehungsweise im Außenbereich befinden und keine Ausgleichsflächen sind. Auch Streuobstflächen im hofnahen Bereich können gefördert werden.
So kommt man ans Geld
Zudem können Einzelbäume an markanten Punkten in der Landschaft gefördert werden, um den Erholungswert für die Anwohner zu steigern. Qualifizierte Baumpfleger übernehmen den Pflegeschnitt geförderter Streuobstbestände.