Erneut mit Alkohol am Steuer erwischt
Autor: Martin Schweiger
Haßfurt, Dienstag, 24. Mai 2022
Glaubt man einem 73-jährigen Rentner, der am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt saß, dann hat ihn sein knurrender Magen fast ins...
Glaubt man einem 73-jährigen Rentner , der am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt saß, dann hat ihn sein knurrender Magen fast ins Gefängnis gebracht. Seit zwei Tagen sei sein Kühlschrank an jenem Rosenmontag dieses Jahres schon leer gewesen, sagte er vor Gericht. Deswegen habe er sich ans Steuer seines BMW gesetzt und sei von seinem Haus in einem Dorf im Rhön-Grabfeld-Kreis nach Hildburghausen gefahren, um einzukaufen. Sein Pech: In Ermershausen wurde er von einer Polizeistreife angehalten, einen Führerschein konnte er nicht vorzeigen. Den hatte er bereits vor mehr als zwei Jahren abgeben müssen. Dafür schlug den Beamten eine Alkoholfahne entgegen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,6 Promille.
„Mein Fahrer hatte abgesagt und ich hatte Hunger“, erklärte der Angeklagte. Lediglich ein Radler habe er kurz vor der Polizeikontrolle getrunken.
Am 14. Dezember 2019 sei sein Leben auf den Kopf gestellt worden: Seine Lebensgefährtin habe ihn verlassen. Er sei „total abgestürzt“, gab er zu Protokoll. Er habe ein Nierenversagen erlitten und Bluthochdruck bekommen, obwohl er zuvor kerngesund gewesen sei.
Auf den Schock der Trennung habe er damals zwei bis drei Bier getrunken. Anschließend sei er mit seinem Auto weggefahren und in einem Feldweg steckengeblieben. Ein Landwirt habe ihn aus dem Acker gezogen.
Es handelte sich dabei jedoch um einen Polizisten in Zivil, der ihn anzeigte. Seitdem war der Führerschein weg. Es war bereits die dritte Trunkenheitsfahrt, für die er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Anfang des Jahres 2021 erhielt er vom Amtsgericht Bad Neustadt eine Bewährungsstrafe für die vierte Fahrt unter Alkoholeinfluss. Damals hatte ihn ein aufmerksamer Bürger beim Fahren beobachtet und ihn angezeigt. Neun Einträge stehen zudem im Fahreignungsregister des Rentners .
„Was machen wir mit Ihnen?“, fragte der vorsitzende Richter Christoph Gillot daher. Laut Gesetzgeber sei es durchaus möglich, dass er nicht nur ins Gefängnis müsse, sondern darüber hinaus auch noch sein Auto verliere, klärte ihn der Richter auf. „Dann brech’ ich zusammen. Geben Sie mir noch eine Chance“, bat er den Vorsitzenden.