Druckartikel: Beim BRK stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht wenige Mitarbeiter vor Probleme

Beim BRK stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht wenige Mitarbeiter vor Probleme


Autor: Eckehard Kiesewetter

LKR Haßberge, Sonntag, 02. Januar 2022

Eckehard Kiesewetter Kreis Haßberge —  Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ soll ab 15. März gelten, doch für viele Mitarbeiter in Krankenhäusern un...


Eckehard Kiesewetter

Kreis Haßberge —  Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht “ soll ab 15. März gelten, doch für viele Mitarbeiter in Krankenhäusern und Heimen ist die Impfung bis heute kein Thema. Sie weigern sich, weshalb sich für Unterfrankens Sozialverbände und das Gesundheitswesen massive Personalprobleme andeuten. Wer nicht geimpft ist, darf dann nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Auch in den Haßberg-Kliniken drohen infolgedessen Freistellungen.

Die Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht betreffe beim BRK-Kreisverband Haßberge insbesondere Mitarbeiter im Rettungsdienst, in der Sozialstation und im Patientenfahrdienst, erklärt Michael Will auf Anfrage dieser Redaktion.

Das Rote Kreuz engagiert sich als Betreiber von Test- und Impfzentren intensiv in der Pandemie-Bekämpfung. Die berufsbezogene Impfpflicht sei für die meisten seiner Kollegen kein Thema von besonderer Brisanz, erklärt der BRK-Pressesprecher, zumal ein Großteil davon „sich bereits zeitnah im Rahmen der anfangs priorisierten Impfreihenfolge hat impfen lassen“. Inzwischen seien diese Mitarbeiter zum überwiegenden Teil auch geboostert.

Als Gesellschaft gemeinsam

„Wie wir aus vielen Gesprächen wissen, sehen die allermeisten Kolleginnen und Kollegen in den Impfungen die aktuell einzige wirkungsvolle Möglichkeit, der Corona-Pandemie als Gesellschaft gemeinsam die Stirn zu bieten“, erklärt Will. Sie seien sich damit nicht nur der Verantwortung für ihre eigene Gesundheit, sondern auch für die ihrer Mitmenschen, Patienten und anvertrauten Klienten bewusst.

Von aktuell 68 Hauptamtlichen, acht Auszubildenden und fünf Bundesfreiwilligendienstleistenden im Rettungsdienst beim BRK-Kreisverband sind über 90 Prozent vollständig geimpft. Doch auch beim Roten Kreuz gibt es Kräfte, die eine berufsbezogene Impfpflicht kritisch hinterfragen, eine Ungleichbehandlung befürchten und gegebenenfalls eine allgemeine Impfpflicht fordern.

Manche lehnen die Impfung aus persönlichen Gründen grundsätzlich ab. „Glücklicherweise handelt es sich dabei aber um wenige Einzelfälle“, so Will. „Wir sind zuversichtlich, dass sich auch diese Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Wochen von der Sinnhaftigkeit der Corona-Schutzimpfung überzeugen lassen.“

Personen, die bis 15. März nicht geimpft oder genesen sind oder nachweisen können, dass eine Covid-19-Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, können ab diesem Zeitpunkt in diesen Bereichen beim BRK nicht mehr beschäftigt werden. Ihnen droht eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.