Beim BRK stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht wenige Mitarbeiter vor Probleme
Autor: Eckehard Kiesewetter
LKR Haßberge, Sonntag, 02. Januar 2022
Eckehard Kiesewetter Kreis Haßberge — Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ soll ab 15. März gelten, doch für viele Mitarbeiter in Krankenhäusern un...
Eckehard Kiesewetter
Kreis Haßberge — Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht “ soll ab 15. März gelten, doch für viele Mitarbeiter in Krankenhäusern und Heimen ist die Impfung bis heute kein Thema. Sie weigern sich, weshalb sich für Unterfrankens Sozialverbände und das Gesundheitswesen massive Personalprobleme andeuten. Wer nicht geimpft ist, darf dann nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Auch in den Haßberg-Kliniken drohen infolgedessen Freistellungen.
Die Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht betreffe beim BRK-Kreisverband Haßberge insbesondere Mitarbeiter im Rettungsdienst, in der Sozialstation und im Patientenfahrdienst, erklärt Michael Will auf Anfrage dieser Redaktion.
Das Rote Kreuz engagiert sich als Betreiber von Test- und Impfzentren intensiv in der Pandemie-Bekämpfung. Die berufsbezogene Impfpflicht sei für die meisten seiner Kollegen kein Thema von besonderer Brisanz, erklärt der BRK-Pressesprecher, zumal ein Großteil davon „sich bereits zeitnah im Rahmen der anfangs priorisierten Impfreihenfolge hat impfen lassen“. Inzwischen seien diese Mitarbeiter zum überwiegenden Teil auch geboostert.
Als Gesellschaft gemeinsam
„Wie wir aus vielen Gesprächen wissen, sehen die allermeisten Kolleginnen und Kollegen in den Impfungen die aktuell einzige wirkungsvolle Möglichkeit, der Corona-Pandemie als Gesellschaft gemeinsam die Stirn zu bieten“, erklärt Will. Sie seien sich damit nicht nur der Verantwortung für ihre eigene Gesundheit, sondern auch für die ihrer Mitmenschen, Patienten und anvertrauten Klienten bewusst.