Haft für Rollerfahrt in Haßfurt
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Dienstag, 25. November 2014
Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen notorischen Verkehrssünder zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe.
Dass eine verbotene Rollerfahrt einen 40-jährigen Mann für zwei Monate in den Knast bringt, ist erstaunlich. Nachvollziehbar wird dieses Urteil des Amtsgerichts in Haßfurt erst, wenn man sich das ellenlange Vorstrafenregister des Angeklagten anschaut und bedenkt, dass er zur Tatzeit sowohl unter Drogeneinfluss als auch unter laufender Bewährung stand. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Erwischt wurde der notorische Verkehrssünder am 13. April dieses Jahres abends kurz vor 20 Uhr. Er fuhr in der Nähe des Haßfurter Bahnhofs, als er einer Polizeistreife auffiel. Die Beamten hefteten sich an seine Fersen und forderten ihn mit der Lichthupe zum Halten auf. Der Rollerfahrer aber versuchte, auf dem Radweg zu entkommen.
Die Polizisten ließen sich jedoch nicht abschütteln und verfolgten ihn. Als ein zweiter über Funk herbeigerufener Streifenwagen dem Zweiradfahrer den Weg versperrte, gab er auf.
Als er dann kontrolliert wurde, konnte er sich nicht ausweisen. Deshalb wurde er zur Polizeidienststelle mitgenommen.
Die Blutprobe war positiv
Eine Blutprobe war positiv. Der Rollerfahrer hatte sowohl Amphetamine, bekannt unter den Namen Speed oder Chrystal, eingeworfen sowie eine Haschischpfeife reingezogen.
Zurzeit, so informierte er das Gericht, befinde er sich zur Entgiftung in einer Klinik. Ob er seine Drogensucht danach in einer stationären Therapie ernsthaft angehen will, blieb offen.
Die 23 Einträge im Bundeszentralregister, die sich im Zeitraum von gut 20 Jahren angesammelt haben, kommentierte Staatsanwalt Ralf Hofmann sarkastisch mit den Worten: "Damit kann man schon fast ein Buch binden." Elf dieser Vorstrafen beruhen auf Verstößen im Straßenverkehr, vier rühren aus Straftaten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz her. Daneben gibt es Verurteilungen wegen Diebstahls, Nötigung und Körperverletzung.
Hofmann unterstrich, dass der Angeschuldigte keine der gegen ihn ausgesprochenen Bewährungen erfolgreich überstanden habe. Zuletzt saß er 2006 zwei Jahre hinter schwedischen Gardinen. Der Vertreter der Staatsmacht forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Ohne Bewährung.
Für Amtsrichterin Ilona Conver war ebenfalls das Maß voll. Sie sah keinen Spielraum mehr für eine erneute Bewährung. Allerdings hielt sie zwei Monate für ausreichend. Mit fast resignierter Stimme sagte sie bei der Urteilsbegründung: "Bei ihnen scheint alles nichts zu helfen."