Druckartikel: Guter Rat ist jetzt wichtig

Guter Rat ist jetzt wichtig


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Bamberg, Dienstag, 30. Juni 2020

Existenzsicherung in der Coronakrise - "Die Idee" informiert.


Die Corona-Krise wirft gerade unser aller Leben durcheinander. Manchen zieht sie sogar den Boden unter den Füßen weg. So ist die Arbeitslosenzahl sprunghaft um 300 000 gestiegen, und rund zehn Millionen Arbeitnehmer befinden sich derzeit in Kurzarbeit - gerade im Niedriglohnbereich oft ohne Aufzahlung durch den Arbeitgeber. Die wirtschaftliche Not der Betroffenen steigt. Immer mehr Menschen sind auf Hartz IV als letzte Hilfe angewiesen. Mit der Not wachsen auch die Sorgen, die Angst und auch die Sprachlosigkeit ob der Brüchigkeit der eigenen Existenz. Nicht wenige werden plötzlich von Fragen umgetrieben, wie sie es bis vor kurzem nicht für möglich gehalten hätten: Was mache ich, wenn jetzt mein Einkommen wegfällt? Welche Möglichkeiten habe ich dann? Wie soll ich meine Familie ernähren? An wen kann ich mich wenden?

Um Menschen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, den zeitnahen Zugang zu existenzsichernden Sozialleistungen zu erleichtern, wurden im Eilverfahren einige befristete gesetzliche Sonderregelungen beschlossen. Die Bamberger Arbeitslosenberatung "Die Idee" hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Als Sozialleistungen kommen hier zunächst Wohngeld und/oder Kinderzuschlag in Frage. Wohngeld kann sowohl von Mietern als auch von Wohnungseigentümern beantragt werden. Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber für den der Kinder nicht mehr. Derzeit (für Anträge, die vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 eingehen) gelten erleichterte Zugangsmöglichkeiten.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kommt dann in Frage, wenn das Einkommen (z. B. aus Kurzarbeitergeld, Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Kindergeld und anderen Sozialleistungen) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt auch dann, wenn andere Sozialleistungen (z. B. Wohngeld oder Kinderzuschlag) beantragt, aber noch nicht bewilligt wurden. In solchen Fällen tritt das Jobcenter regelmäßig in Vorleistung. Während Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig und unabhängig voneinander bezogen werden können, ist ein Bezug dieser Leistungen gleichzeitig mit Arbeitslosengeld II nicht möglich.

Solange die Jobcenter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, ist eine persönliche Vorsprache weder möglich noch notwendig. Der Antrag kann per Post, E-Mail, Fax oder Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters zugestellt werden. Sonstige Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge) müssen nicht sofort vorgelegt, sondern können nachgereicht werden. Bei Neuanträgen werden die tatsächlichen Unterkunftskosten für die nächsten sechs Monate anerkannt.

Das von der Bundesregierung beschlossene Sozialschutz-Paket soll vor allem Menschen helfen, die durch die Corona-Krise neu in Bedürftigkeit geraten. Leider rücken die Menschen, die bereits viele Jahre lang Hartz IV beziehen und derzeit höhere Kosten haben, in den Hintergrund. Neben älteren Menschen, die aktuell auch keinen Minijob ausüben können, um ihre Rente aufzustocken, betrifft dies auch Alleinerziehende und Familien mit Kindern.

Für nähere Infos: Die Idee, Ökumenische Arbeitslosenberatung, Ludwigstraße 25, 96052 Bamberg, Telefon 0951/202870, E-Mail: die-idee@arbeitnehmerpastoral-bamberg.de. red