Gute Nachricht für Betriebe
Autor: Werner Reißaus
Marktschorgast, Freitag, 06. Dezember 2019
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet "Marktschorgast Teil B".
Um die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet "Marktschorgast Teil B" ging es in der Sitzung des Marktgemeinderats am Donnerstagabend. Da Bürgermeister Hans Tischhöfer (FW) das Thema bereits im Vorfeld mit der Verwaltung und den Sprechern der Fraktionen erörtert hatte, kam so gut wie keine Diskussion aufkam.
Dabei lagen dem Gremium nicht weniger als zwölf Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zur Abwägung und Entscheidung vor. Am Ende wurde der geänderte Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen. Damit gaben die Gemeinderäte auch grünes Licht für mögliche Gewerbeansiedlungen im unmittelbaren Bereich Autobahnanschlussstelle.
Tischhöfer wies darauf hin, dass der Gemeinderat bereits im April 2016 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen habe. Zwischenzeitlich habe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentliche Belange für den Vorentwurf stattgefunden.
Anschluss ans Wassernetz
Im Oktober 2019 habe das Gremium die eingegangenen Einwendungen und Anregungen behandelt und gewürdigt. Jetzt seien noch einzelne Beschlüsse notwendig, so zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Hof. So muss das Gewerbegebiet an die zentrale Wasserversorgungsanlage des Marktes Marktschorgast mit Trinkwasserbezug von den Stadtwerken Kulmbach angechlossen werden.
Was die Abwasserbeseitigung angeht, war bislang noch unklar, ob der Bescheid zur Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Gewerbegebiet nach einem Vergleich zwischen der Stadt Bad Berneck und dem Markt Marktschorgast rechtskräftig ist. Dazu ließ das Landratsamt Bayreuth die Marktgemeinde wissen, dass dies der Fall ist.
Der Bayerische Bauernverband hatte nochmals Anregungen vorgebracht, die aber nicht erneut bewertet wurden. Dennoch legte das Gremium fest, die Rasenflächen mit einer insektenfreundlichen Samenmischung anzulegen und mindestens zehn Prozent der Rasenfläche nicht vor dem 15. Juni zu mähen. Weiterhin berücksichtigte es den Vorschlag zur Schaffung von Blühstreifen bei der Anlage von öffentlichen Grünflächen.