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Guru aus Lonnerstadt ist hinter Gittern


Autor: Sabine Memmel

Ailsbach, Donnerstag, 28. April 2016

Sabine Memmel Die Geschichte scheint nun tatsächlich ein Ende zu haben: Nach vielen Monaten, die seit seiner Verurteilung vergangen sind, sowie zahlreichen ...
Der Guru von Lonnerstadt  Archivfoto: Christian Bauriedel


Sabine Memmel

Die Geschichte scheint nun tatsächlich ein Ende zu haben: Nach vielen Monaten, die seit seiner Verurteilung vergangen sind, sowie zahlreichen Attesten und Anträgen auf Haftaufschub, die immer wieder aufs Neue geprüft werden mussten, sitzt der "Guru von Lonnerstadt" jetzt im Gefängnis.
Die Kriminalpolizei Erlangen hat gestern Morgen Gerhard L. bei sich zuhause in dem von ihm gemieteten Wohnhaus in Ailsbach abgeholt und in die für ihn zuständige Justizvollzugsanstalt gebracht. Darüber informierte auf FT-Nachfrage Oberstaatsanwalt Claus Werner.
Um welche Anstalt es sich handelt, wird öffentlich nicht bekannt gegeben. Auch die Polizei Höchstadt war vor Ort, um die Kollegen zu unterstützen. Widerstand habe der Guru nicht geleistet. "Das Ganze lief unspektakulär ab", erzählt der stellvertretende Polizeichef Gerhard Backert. Der Guru von Lonnerstadt (57) hatte zuvor eine schriftliche Aufforderung zum unverzüglichen Haftantritt erhalten, zu dem er allerdings nicht erschienen war. Deshalb wurde gestern die Kriminalpolizei Erlangen aktiv und lieferte ihn ab.
Die Beschwerde von Gerhard L. wurde Mitte April vom Oberlandesgericht verworfen. Er hatte aus gesundheitlichen Gründen einen Vollstreckungsaufschub erbeten. Zuletzt erwies sich allerdings die Suche nach einer passenden Justizvollzugsanstalt, die ihn trotz seiner von ihm angegebenen gesundheitlichen Probleme aufnimmt, als nicht so einfach.


Freundin seit Ostern in Haft

Die Freundin des Gurus sitzt bereits seit Ostern in Haft. Auch sie wurde von der Kripo zuhause abgeholt. Gerhard L. und seine Lebensgefährtin waren zuerst 2014 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie dem damals 15-jährigen Sohn der Lebensgefährtin keine Medikamente gegeben hatten, obwohl er an Mukoviszidose erkrankt ist. Eine Revision wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe im August letzten Jahres verworfen.