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Gruppe Zwei, bitte melden!


Autor: Rainer Lutz

LKR Coburg, Donnerstag, 01. April 2021

Die über 80-Jährigen sind zum größten Teil geimpft. Parallel hat die Impfung der Gruppe Zwei begonnen. Hier werden die Berechtigen nicht angeschrieben, sie müssen selbst aktiv werden.


Nach wie vor gilt eine möglichst rasche und breite Impfung der Bevölkerung als wichtigste Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Doch wie schnell kommt diese Waffe zum Einsatz?

Corinna Rösler, Sprecherin des Landratsamtes Coburg, zieht Bilanz: "Die Impfungen in der Priorisierungsgruppe Eins sind weitestgehend abgeschlossen. Etwa 70 Prozent der über 80-Jährigen in Stadt und Landkreis Coburg haben die Erstimpfung erhalten. Davon wiederum haben 60 Prozent auch die Zweitimpfung bereits bekommen."

Über-80-Jährige, die noch keinen Termin erhalten haben, werden gebeten, sich an die Hotline des Impfzentrums zu wenden: 09561/7334730. Dort werden die Daten erfasst und es erfolgt nach Möglichkeit eine kurzfristige Terminvergabe, versichert Corinna Rösler. Aller Fortschritt hängt aber immer von der Zuteilung des Impfstoffes ab, der im Impfzentrum des Landkreises und der Stadt in Witzmannsberg ankommt.

Gruppe Zwei ist schon an der Reihe

Mittlerweile werden bereits diejenigen geimpft, die der Priorisierungsgruppe Zwei angehören, informiert Corinna Rösler. Konkret betrifft das die Gruppe der 70- bis 80-Jährigen. Diese sollten aber nicht darauf warten, dass sie vom Landratsamt informiert werden. Sie erhalten nicht, wie die Über-80-Jährigen, ein Schreiben, dass sie sich für einen Impftermin registrieren lassen können. Sie können sich ab sofort anmelden und erhalten daraufhin, nach Verfügbarkeit der Impfstoffe, zeitnah einen Termin.

Weiter gehören der Priorisierungsgruppe Zwei diejenigen an, bei denen im Fall einer Coronavirusinfektion das Risiko auf einen schweren Verlauf besteht (Siehe Auflistung rechts). Diese aufgelisteten Personengruppen müssen als Nachweis ein ärztliches Attest für die jeweils genannte Erkrankung vorlegen, wenn sie zum Impftermin kommen.

Notfalls Antrag an die Impfkommission

Es kann auch der Fall eintreten, dass der behandelnde Arzt eine rasche Impfung für angebracht hält, weil eine Beeinträchtigung vorliegt, die zunächst nicht für die Einordnung in die Gruppe Zwei berechtigt. Wenn die Erkrankung bei der Auswahlmöglichkeit im Registrierungsportal nicht aufgelistet ist und dennoch die ärztliche Meinung besteht, dass ein Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus gegeben ist, dann muss ein Antrag auf frühzeitige Berücksichtigung in der Impfreihenfolge bei der Bayerischen Impfkommission gestellt werden, die unter folgender Internetadresse erreichbar ist: https://www.impfkommission.bayern/antrag/eeab801d50ad1bc0

Wege zur Anmeldung

Wer sich noch nicht über die Bayerische Impfsoftware BayIMCO registriert hat, kann dies nach wie vor online über das Registrierungsportal BayIMCO oder telefonisch über die Hotline des Impfzentrums (09561/7334730) tun. Entsprechend der Priorisierung erfolgt dann die Terminvergabe. Die Online-Anmeldung ist dabei bevorzugt zu nutzen, empfiehlt Corinna Rösler. Denn die Telefon-Hotline ist nur dann offen, wenn auch Impfstoff zur Verfügung steht und somit Termine vergeben werden können.

Eine weitere Impfmöglichkeit besteht mittlerweile auch bei den Hausärzten, wenngleich aufgrund der begrenzten Impfmenge für Hausarztpraxen aktuell noch der Großteil der Impfungen im Impfzentrum erfolgt, wie Corinna Rösler informiert. Und sie bittet, doppelte Anmeldungen zu vermeiden. Das heißt, wer sich registriert hatte und zwischenzeitlich von seinem Hausarzt geimpft wurde, sollte seinen Impfwunsch online bitte stornieren. Wer bereits registriert ist und eine Einladung mit einem Link für die Terminbuchung erhalten hat, dann aber keinen Termin buchen konnte, sollte diesen Link regelmäßig abrufen und kontrollieren, bis ein konkreter Termin buchbar wird.