Druckartikel: Grundsteuererklärung ab 1. Juli abgeben

Grundsteuererklärung ab 1. Juli abgeben


Autor:

Bad Kissingen, Montag, 09. Mai 2022

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen...


Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen, teilt das Finanzamt Bad Kissingen in einer Pressemeldung mit.

Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli einfach elektronisch unter ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) übermittelt werden. Hierfür ist eine Registrierung notwendig, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Erklärung kann aber auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür finden Sie in Kürze im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli auch im Finanzamt oder in den Gemeinden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Diese ist auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Dort sind auch weitere Informationen, ein Chatbot, eine Broschüre, Erklärvideos und FAQs zugänglich, die bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützen. Darüber hinaus ist die Informations-Hotline unter Tel.: 089/307 000 77 von Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, und Freitag, von 8 bis 16 Uhr, erreichbar. Die Steuerverwaltung verschickt bis Juni 2022 Informationsschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer. red