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Größeres Gemeinschaftshaus kostet 778 000 Euro


Autor: Oswald Türbl

Schondra, Mittwoch, 27. Mai 2020

Enttäuscht waren einige Besucher der jüngsten Marktgemeinderatssitzung in Schondra, denn die Tagesordnungspunkte zu Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Schönderling waren kurzfristig ...


Enttäuscht waren einige Besucher der jüngsten Marktgemeinderatssitzung in Schondra, denn die Tagesordnungspunkte zu Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Schönderling waren kurzfristig gestrichen worden. Allerdings wurden sie dann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt und Bürgermeister Bernold Martin stellte anschließend für diese Punkte die Öffentlichkeit her.

Demnach würden sich die derzeitigen Baukosten auf 778 000 Euro belaufen. Allerdings hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in seiner Stellungnahme noch eine ganze Reihe von Auflagen und Hinweisen zu den Planungen gegeben, wie zum Beispiel eine Dacheindeckung mit Ziegeln oder andere Fensterformate. Die Gemeinde wird nun ihre Antwort an das ALE schicken und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Bauanträge genehmigt

Ansonsten bestimmten Bauanträge die Tagesordnung. Ein Antrag auf Teilabriss einer Scheue und Wiederaufbau als Lagerhalle war wegen der Corona-bedingten Maßnahmen bereits vom Landratsamt genehmigt worden; wegen der Lage des Vorhabens im Überschwemmungsgebiet der Schondra war dazu auch die Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt notwendig.

Die Erweiterung einer vorhandenen Dachgeschosswohnung durch Anbau eines Kinderzimmers wurde ebenso genehmigt wie der Abriss eines Schuppens, der durch eine Garage mit Abstellraum ersetzt wird. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird im Gewerbegebiet Schildeck 2 eine Produktionshalle mit Büro- und Sozialräumen errichtet; die Grundfläche beträgt 30 x 23 Meter.

Belange nicht berührt

Bei den vorgelegten Bebauungsplänen "Eller V" und "Bergfeld III" der Gemeinde Oberleichtersbach sah das Gremium die Belange der Marktgemeinde nicht berührt, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde; das gleiche gilt für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich der Ortschaft" im Burkardrother Ortsteil Stangenroth.

Hilfen für Betriebe in der Krise

Außerdem hat sich der Marktgemeinderat der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung angeschlossen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in den ortsansässigen Betrieben abzufedern. Auf Antrag kann die Gewerbesteuer für einen Zeitraum von drei Monaten für Betriebe, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich belastet werden, zinslos gestundet werden. Daneben soll bei betroffenen Betrieben auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden. Das Antragsformular wird zur Verfügung gestellt.