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Grenzen überbaut und im Rat angeeckt


Autor: Ulrike Langer

Obertheres, Dienstag, 23. Februar 2016

Darf die Gemeinde Theres einem Bürger, der mit seiner Terrasse einen im Bebauungsplan vorgesehenen Weg und einen Grüngürtel am Rand eines Baugebiets widerre...


Darf die Gemeinde Theres einem Bürger, der mit seiner Terrasse einen im Bebauungsplan vorgesehenen Weg und einen Grüngürtel am Rand eines Baugebiets widerrechtlich überbaut hat, eine nachträgliche Genehmigung erteilen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat Theres bei einer Ortsbegehung in Theres.
Zwar hatte die Gemeinde dem Bauherrn vor sechs Jahren die befristete und unentgeltliche Nutzung einer 20 Quadratmeter großen Teilfläche des Grüngürtels bis auf Widerruf erlaubt. Doch mittlerweile hat der Bauherr das Gelände aufgefüllt und überbaut. Wie die Verwaltung feststellte, könnte der teilweise überbaute Weg von der Kommune als behelfsmäßige Zu- und Abfahrt für den Baustellenverkehr benötigt oder anderweitig genutzt werden. Durch den Bau der Terrasse sei dies nicht mehr möglich.


"Ein dicker Hund"

"Das ist ein dicker Hund, wenn jemand wild um sich baut und alle Grenzen missachtet", schimpfte Bürgermeister Matthias Schneider (CSU) bei der Ortseinsicht. Der Gemeinderat kam nach langer Diskussion zu dem Schluss, dass das Landratsamt klären soll, ob der Grüngürtel überhaupt bebaut werden darf. Danach will der Rat nochmals über den Fall befinden.
Bei seinem Aufenthalt in Horhausen beschloss das Gremium, an der östlichen Seite des Spielplatzes einen Stabgitterzaun aus Metall zu errichten. Bürger hatten in der Bürgerversammlung Befürchtungen geäußert, dass Kinder vom Spielplatz aus auf den Feldweg laufen und dort angefahren werden könnten.
Ein Ahorn auf öffentlichem Grund an der Straße "Zum Seebach" in Horhausen stört die Anwohner, weil die Samen des Baums ständig im Nutzgarten aufgehen. Vor Ort zeigte sich der Gemeinderat damit einverstanden, dass die Anwohner den Baum entfernen und in Absprache mit der Gemeinde einen neuen Baum pflanzen. ul