Gößweinsteiner Ausschuss macht Weg für BRK-Altenheim frei
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Montag, 18. Juli 2016
Ende nächsten Jahres sollen die Gebäude für die neue Tagespflege mit 39 Apartments in der Etzdorfer Straße anstelle der alten Jugendherberge fertiggestellt ...
Ende nächsten Jahres sollen die Gebäude für die neue Tagespflege mit 39 Apartments in der Etzdorfer Straße anstelle der alten Jugendherberge fertiggestellt und einzugsbereit sein.
Betreiben wird die Tagespflegeeinrichtung vom BRK-Kreisverband Forchheim, der dann das bisherige BRK-Altenheim in Behringersmühle schließen wird. In der jüngsten Bauausschusssitzung ging es lediglich darum, einige Befreiungen von dem gültigen Bebauungsplans im Baugebiet "Bauersleite" zu erteilen.
Dazu war der Regensburger Architekt Manfred Stockinger nach Gößweinstein gekommen. Er erläuterte den Räten die Ausnahmen vom bestehenden Bebauungsplan.
Gemäß des bestehenden Bebauungsplans sind zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss möglich.
Im Bauantrag beantragt sind jedoch drei Vollgeschosse beim Apartmenthaus und ein Vollgeschoss im Tagespflegebereich sowie eine Abweichung bei der Anzahl der Wohneinheiten. Ebenso sind ein Satteldach mit roten Ziegeln und das Verbot von Dacherkern im Plan vorgeschrieben - beantragt wurde jedoch ein Walmdach mit Betondachsteinen in Anthrazit sowie ein Dacherker im Bereich des Treppenhauses und ein extensiv begrüntes Flachdach für das Gebäude der Tagespflege.
Auch für die Firstrichtung für den Apartmentbereich musste eine Ausnahme erteilt werden. Auf einen Kinderspielplatz, der im bestehenden Bebauungsplan auf diesem Baugrundstück vorgesehen ist, muss ferner verzichtet werden.
31 Parkplätze genügen
Nach der Stellplatzsatzung des Markts Gößweinstein müssten eigentlich 60 Parkplätze nachgewiesen werden.
Der Ausschuss indes verständigte sich aber auch hier darauf, einer Ausnahme zuzustimmen und erachtete 31 Stellplätze wie im Bauantrag nun eingereicht, für ausreichend. Ausnahmen mussten auch für eine Stützmauer und in Sachen Bepflanzung des Außenbereichs erteilt werden.
Auch bezüglich der Anzahl der Geschossgrundflächen stimmten die Räte einstimmig geringfügigen Ausnahmen vom bestehenden Bebauungsplan zu. Nach der Genehmigung durch das Landratsamt kann die alte Jugendherberge dann abgebrochen und mit dem Neubau begonnen werden.