Druckartikel: Gößweinstein will die Vorgaben für Bauherren überdenken

Gößweinstein will die Vorgaben für Bauherren überdenken


Autor: Thomas Weichert

Gößweinstein, Dienstag, 21. März 2017

Mit routinemäßig abzuhandelnden Punkten, wie der Jahresrechnung 2016, der Globalkalkulation der Kanalgebühren, der Umstufung eines Teilstücks des oberen Dor...


Mit routinemäßig abzuhandelnden Punkten, wie der Jahresrechnung 2016, der Globalkalkulation der Kanalgebühren, der Umstufung eines Teilstücks des oberen Dorfs in Wichsenstein oder der Änderung des Flächennutzungsplans für einige Grundstücke, ebenfalls in Wichsenstein, mussten sich die Gemeinderäte bei ihrer erstmals im Haus des Gastes stattgefunden Gemeinderatssitzung beschäftigen. Künftig sollen die Sitzungen des Marktgemeinderates nicht mehr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses, sondern immer im obersten Stockwerk im Haus des Gastes stattfinden. Gerade für ältere Leute oder für Menschen mit Gehbehinderung ist der nun neue Sitzungssaal jedoch schwerlich oder gar nicht zu erreichen.
Eine etwas längere Diskussion gab es nur zu der von einigen Bauwerbern ausgelösten Änderung des Flächennutzungsplans in Wichsenstein, da diese Grundstücke im Außenbereich liegen und eigentlich keine Bauplätze sind. Außerdem ging es dabei auch um die Vorgaben in den Bebauungsplänen wie zum Beispiel die Dachneigung oder die Dachform.


Dem Zeitgeist entgegenkommen

"Wir werden uns in Zukunft von den strengen Vorgaben der Dachneigung verabschieden müssen", meinte Jürgen Kränzlein (SPD). Gerade im Gößweinsteiner Baugebiet "Am Büchenstock" hatte man hier in der Vergangenheit viele Ausnahmen zugelassen. Morschreuths Gemeinderat Benno Beck (CSU) pflichtete Kränzlein bei und Daniela Drummer (FW) meinte, dass man den Bauwerbern entsprechend dem Zeitgeist entgegenkommen müsse. Kränzlein verwies dann auch auf das attraktive Geschäftshaus von Herrn Poser am Steinernen Herrgott, das ein Flachdach hat. "Keiner würde hier auf die Idee kommen und sagen, es ist nicht schön", so Kränzlein. Mit "Herrn Poser" meinte er übrigens Daniela Drummers Ehemann, der das Gesundheitszentrum Gößweinstein betreibt.
Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) meinte, würde er das Ganze gerne aufgreifen und zu einem späteren Zeitpunkt im Vollgremium diskutieren. "Der Mensch, der baut, will sich wohlfühlen, und nur der, der sich wohlfühlt, bleibt auch da", meinte Konrad Schrüfer (FWG) dazu.
In Wichsenstein will zum Beispiel ein Bauwerber ein Einfamilienwohnhaus mit Carport auf seine Streuobstwiese bauen, die im Außenbereich liegt. Zu diesem Grundstück führt bereits ein asphaltierter Privatweg und das Grundstück gilt daher bereits als erschlossen. Problem ist, dass das Grundstück teilweise als Biotopfläche ausgewiesen ist und im Naturpark liegt. Um auf der Streuobstwiese trotzdem bauen zu können, ist eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich.
Einhellig war man im Rat der Meinung, dass man den Flächennutzungsplan nur dann ändert, wenn dort dann auch tatsächlich gebaut wird. Einstimmig auch die Meinung der Räte, dass man bei der Neuausweisung eines Bebauungsplans in Zukunft einen Bauzwang auferlegen will. Matthias Wendler (JuF) fragte in die Runde, wie man mit einem Bauzwang in Zukunft grundsätzlich verfahren wolle und ob dieser dann auch für Baulücken in bereits ausgewiesenen Baugebieten besteht. Nachträglich sei dies nicht möglich, hieß es. Da bei der Überarbeitung des Straßen- und Wegeverzeichnisses nun festgestellt wurde, dass ein Straßenbereich im oberen Dorf in Wichsenstein immer noch als beschränkt öffentlicher "Schulweg im oberen Dorf" geführt wird, wurde die Straße nun auf einer Länge von 195 Metern zur Ortsstraße aufgestuft. Baulastträger ist daher nun die Gemeinde.
Der Jahresrechnung 2016 mit einem Gesamthaushaltsvolumen von rund 10 Millionen Euro wurde ebenfalls zugestimmt. Ebenso der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015. Die im letzten Jahr beschlossene Globalkalkulation der Abwassergebühr von bisher 3 Euro, die immer vier Jahre gilt, ist nahezu eine Punktlandung. Für das Jahr 2016 ergab sich eine Überdeckung von rund 1500 Euro.