Gleichgültiger Autohalter verurteilt
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Mittwoch, 07. August 2019
"Ich schweige!", erklärte der 27-jährige Angeklagte mit einiger Bestimmtheit auf die richterliche Frage, wie er es in seinem Prozess handhaben wolle. So sprachen am Dienstag im Amtsgericht Lichtenfels...
"Ich schweige!", erklärte der 27-jährige Angeklagte mit einiger Bestimmtheit auf die richterliche Frage, wie er es in seinem Prozess handhaben wolle. So sprachen am Dienstag im Amtsgericht Lichtenfels die Umstände für sich. Die aber waren ein klein wenig kurios ...
Es ging um den 2. Januar 2019 und insbesondere um einen Vorfall gegen 10 Uhr. Da nämlich fuhr ein Mann mit dem Auto an der Polizei in Lichtenfels vorbei. Von dort wiederum startete nun ein Streifenwagen seinen Dienst. Dem am Steuer sitzenden Polizisten fiel erst was auf und dann was ein: nämlich, dass der Beifahrer im passierenden Auto sich irgendwie abzuducken versuchte und dass es mit dem Fahrer am 30. November 2018 schon mal was auf sich hatte. So ging der Polizist der Sache nach und fuhr hinterher.
Autohalter musste es wissen
"Sie haben versucht, sich später an einem Wendehammer zu verbergen", erklärte er im Zeugenstand. An diesem Hammer aber sollte der Polizeibeamte das Fahrzeug und seine Insassen stellen. Dabei erinnerte er sich an jenen Vorfall vom November 2018, als der Fahrzeuglenker unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren war. Zum Zeitpunkt des 2. Januars aber besaß er gar keinen Führerschein. Eben das aber sollte dem Autohalter und Beifahrer klar gewesen sein. Im Raum stand somit ein Dulden des Fahrens ohne Führerschein.
Schon mehrfach ist der 27-jährige Lichtenfelser Arbeiter auch im Straßenverkehr auffällig geworden. Neben Drogendelikten kam es schon zu einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Der neuerliche Vorfall jedenfalls geschah während einer Bewährungszeit.
"Er ist kein unbeschriebenes Blatt", erklärte Staatsanwalt Daniel Killinger in seinem Plädoyer und sprach davon, dass es einen Punkt gebe, der ihm "ziemlich sauer aufstößt": Jener Punkt habe in einem "rechtsgleichgültigen Willen" bestanden, der der Tat zugrunde liege. Allerdings habe sich bei dem Angeklagten auch etwas zum Besseren gewandelt, nämlich seine berufliche Situation. Seit 2018 übt der Angeklagte eine Arbeit in Festanstellung aus. Alles in allem liege eine günstige Sozialprognose vor.
Bewährungsstrafe beantragt
Dennoch habe die Sache mit dem Vorstrafenregister "einen Beigeschmack". Vier Monate Haft auf Bewährung forderte Killinger am Ende seines Plädoyers.
Ganz im Gegenteil zu Rechtsanwalt Bernd Legal, der einen Freispruch anstrebte. Dadurch, dass sein Mandant von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, sei in der Beweisaufnahme eben nicht "erhellt" worden, ob eine Kenntnis zu der Führerscheinlosigkeit des Fahrers bestand.