Glaswurf auf der Tanzfläche kostet 23-jährigen Lichtenfelser 1200 Euro
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Dienstag, 14. November 2017
Was geschah genau an jenem 25. März in einem Altenkunstadter Tanzlokal? Sollte ein Gast eine Körperverletzung beabsichtigt haben, schwere Folgen in Kauf neh...
Was geschah genau an jenem 25. März in einem Altenkunstadter Tanzlokal? Sollte ein Gast eine Körperverletzung beabsichtigt haben, schwere Folgen in Kauf nehmend? Oder folgte er in seinem Verhalten einem schwer steuerbaren Impuls? Auf jeden Fall war es der Alkohol, der eine gewichtige Rolle spielte.
Versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, so lautete der Vorwurf, der seitens der Anklage durch Claudia Maschke gegen den 23 Jahre alten Lichtenfelser vorgebracht wurde. Der saß neben seinem Rechtsanwalt Bernd Legal und bekräftigte mit einem Kopfnicken, dass er zu den Vorwürfen Stellung nehmen wolle. Er sei an dem bewussten Abend vonjemanden geschubst worden, dem er im Anschluss ein Glas gegen den Kopf warf.
Was für ein Glas war's?
Für Richter Stefan Jäger und Claudia Maschke sollten in dem rund zweieinhalb Stunden währenden Verfahren die Fragen darin bestehen, wie absichtsvoll das Glas geworfen wurde und welcher Bauart das Glas war. Immerhin sollten in unterschiedlichen Aussagen unterschiedliche Begriffe fallen. Mal sprach ein Zeuge von einem Cocktail-Glas, mal von einem Longdrink-Glas. Letztlich sollte das Gericht aber die Überzeugung gewinnen, dass es ein verhältnismäßig dickwandiges und massives Longdrink-Glas war, welches aus den Händen des Azubis an die Stirn des gleichaltrigen Opfers gelangte - über mehrere Meter hinweg.Gestützt wurde diese Einschätzung besonders durch eine junge Frau, die im Zeugenstand erklärte, "die Wundversorgung" vorgenommen zu haben. Zwar nahm das Augenlicht des Geschädigten keinen Schaden, jedoch sollte er gehörige Kopfschmerzen von dem Wurf davontragen. Doch dass es überhaupt ein Wurf gewesen sein soll, bestritt der Angeklagte. In Erwartung einer möglichen Auseinandersetzung mit dem mit ihm auf der Tanzfläche befindlichen Mann habe er das Glas "hochgeworfen", um die Hände freizubekommen. Dass der Hochwurf aber eindeutig einer ballistischen Kurve folgte, sollte durch Zeugenaussagen auch Erhärtung finden. Das Opfer indes äußerte, wenig Interesse an der Strafverfolgung zu haben.
Jenseits der Promillegrenze
"Durch mehr Zeugen werden wir nicht mehr Licht ins Dunkel bringen", bilanzierte Stefan Jäger zu der Frage, wie es überhaupt zu dem Wurf kommen konnte. Hintergrund: Nahezu alle Aussagen basierten auf Erinnerungen von Eindrücken, die seinerzeit jenseits der Ein- oder gar Zweipromillegrenze wahrgenommen wurden. Das warf die Frage auf, ob der Vorwurf des Vorsatzes haltbar war. Besonders Legal rief während seines Plädoyers, in dem er auf Fahrlässigkeit für seinen Mandanten pochte, in Erinnerung, dass alle Zeugen "zur Absicht (des Wurfes) nur Vermutungen geäußert haben". Allerdings vertrat Legal einen Angeklagten, der, wie das Verlesen des Strafregisters zeigte, ein gewisses Vorleben führte und sogar hafterfahren war. Wegen gemeinsam begangener gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Computerbetrug hatten sich Gerichte schon mit ihm auseinanderzusetzen. Doch das, so eine Einschätzung seiner gegenwärtigen Persönlichkeit, sollte lediglich das Vorleben gewesen sein, zugehörig zu einem Mann ohne Beruf, Ambition und Bindung. Eben das habe sich seither gewandelt, da er eine Ausbildung begann, "ein stabiles Umfeld" vorweisen könne, nicht mehr trinke und eine Freundin habe.
Entgegen der Staatsanwaltschaft, die dadurch, dass nie die Absicht des Wurfes geklärt werden konnte, bei ihrem vollständigen Vorwurf blieb und eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung forderte, milderte Richter Stefan Jäger sein Urteil ab. Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte er den Lichtenfelser zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.