Gewusst wie: Lockerungen im Landkreis
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LKR Coburg, Dienstag, 01. Juni 2021
Der Landkreis Coburg verzeichnet seit dem 28. Mai ununterbrochen eine Inzidenz von unter 100, darum gelten ab heute in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Lockerungen, über die das Landratsamt Coburg in...
Der Landkreis Coburg verzeichnet seit dem 28. Mai ununterbrochen eine Inzidenz von unter 100, darum gelten ab heute in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Lockerungen, über die das Landratsamt Coburg informiert.
Außengastronomie geöffnet: So darf die Außengastronomie öffnen. Besucher müssen sich dazu vorher anmelden. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist jeweils ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. ein Nachweis als vollständig geimpft bzw. genesen erforderlich.
Kultur & Veranstaltungen: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können öffnen. Besucher brauchen dafür allerdings einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis. Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen ist für bis zu 250 Besucher mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich, die Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel (bis zu 25 Personen) sind unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen, möglich. Fürs Fitnessstudio muss ein Termin gebucht werden. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen.
Hotels & Co.: Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind zu touristischen Zwecken möglich. Zulässig sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen.
Freizeit: Öffnen dürfen Freibäder für Besucher mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis und nach vorheriger Terminbuchung. Hygienekonzepte sind zu beachten. red