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Gewissen drückt Börsen-Dieb


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Lichtenfels, Dienstag, 15. März 2016

Die Einsicht des Angeklagten reichte weit. Sogar bis zum Gang zur Polizeiwache samt Eingeständnis, gestohlen zu haben. "Ich habe das auch nicht mit meinem G...


Die Einsicht des Angeklagten reichte weit. Sogar bis zum Gang zur Polizeiwache samt Eingeständnis, gestohlen zu haben. "Ich habe das auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können", erklärte der 24-jährige Burgkunstadter am Dienstag auf dem Amtsgericht vor Staatsanwalt Christian Pfab und Richter Stefan Hoffmann den Vorfall um rund 120 Euro.
Was da am 23. Oktober des vergangenen Jahres im Burgkunstadter Mühlbach schwamm, war ein Geldbeutel. Ein leerer Geldbeutel mit durchweichten Ausweispapieren. Er gehörte einem Rentner selbigen Orts, der tags zuvor beiläufigen Besuch vom 24-Jährigen erhalten hatte. Eigentlich seinen Vater aufsuchend, kam der junge Mann in dem Haus auch an einem Zimmer des Rentners vorbei, in dem dieser auf einem Schrank seinen Geldbeutel abgelegt hatte. "Meine Tür ist meistens Tag und Nacht offen", erklärte der Geschädigte. Dabei erinnerte er sich an eine weitere Gestalt, die an besagtem Tag mit dem Angeklagten wohl ein Besucherduo bildete.


15-minütiger Toilettengang

Was ihm auffiel, war, dass die beiden jungen Männer Gleichzeitigkeiten an den Tag legten. "Die sind gleichzeitig raus und gleichzeitig wieder gekommen", so der Befragte bei der Zeugenvernehmung über einen 15-minütigen Toilettengang der beiden Männer. Anderntags, da war er sich sicher, "waren die in der Spielothek".
Tatsächlich ritt den Dieb wohl das schlechte Gewissen, denn er besuchte den Rentner, erzählte ihm von seinem Tun und bot ihm Geld zur Wiedergutmachung an. "Aber ich hab's nicht angenommen", so der Rentner, der sich wohl im Glauben befand, in einem unbürokratischen Annehmen etwas Unrechtes zu tun. "Das hätten Sie ruhig annehmen können", sagte ihm der Staatsanwalt augenzwinkernd. Dann wurde Pfab ernster und berichtete von dem "auch einschlägigen" Vorleben des Angeklagten. Der hatte sich schon der Nötigung, des Diebstahls und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht. Doch vor Gericht und in seinem Verhalten zeigte sich der Mann geläutert. "Die Haft war eine Erfahrung, die möchte ich nicht nochmal machen, deswegen habe ich gleich alles zugegeben."
Diese Ehrlichkeit sprach für den Beschuldigten. "Ganz erheblich" aber auch, dass ihm die Vorstrafen unterliefen. "Viel schwieriger ist die Frage, ob man dem Angeklagten Bewährung geben kann", so Pfab. "Mit viel gutem Willen" plädierte er auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe bei 90 Stunden Arbeitsauflage. Für die Dauer von vier Jahren wollte Pfab den jungen Mann unter Bewährungsaufsicht sehen. Das Urteil Hofmanns fiel milder aus: Wegen Diebstahls entschied er auf eine viermonatige Bewährungsstrafe bei drei Jahren Bewährungsaufsicht, sowie die geforderten 90 Arbeitsstunden. MH