Gewässerstruktur im Kreis Kronach wird in vielen Fällen als naturfern eingestuft
Autor: Marco Meißner
Kronach, Montag, 28. Sept. 2015
Kreis Kronach — Die Regierung von Oberfranken ist für die Prüfung der Vorschläge zuständig, die das Wasserwirtschaftsamt Kronach vorlegt. Pressesprecher Oliver Hempfling informiert...
Kreis Kronach — Die Regierung von Oberfranken ist für die Prüfung der Vorschläge zuständig, die das Wasserwirtschaftsamt Kronach vorlegt. Pressesprecher Oliver Hempfling informierte uns daher aus Sicht der Regierung über die Wasserrahmenrichtlinie.
Wie ist das weitere Verfahren, wenn das Konzept des Wasserwirtschaftsamtes vorliegt?
Oliver Hempfling: Die Regierung prüft fachlich das Umsetzungskonzept, bei dem es sich um eine Rahmenplanung handelt, und genehmigt es. Daraufhin können die im Einzelnen geplanten Maßnahmen durchgeführt werden. Natürlich müssen dabei immer die einschlägigen Regelungen im Verwaltungsverfahren beachtet werden.
Ein Gewässerausbau muss beispielsweise nach wie vor wasserrechtlich genehmigt werden, wobei die Betroffenheiten anderer Gewässerbenutzer in die Abwägung eingehen.
In welchem Zustand befinden sich die Flüsse im Landkreis Kronach zurzeit?
Nahezu alle Fließgewässer im Landkreis Kronach sind im Sinne der WRRL nicht im "guten Zustand". In vielen Fällen liegt dies schon an einer naturfernen Gewässerstruktur. Weitere Faktoren sind die fehlende Durchgängigkeit für Fische sowie die Nährstoff- und Sedimenteinträge in den landwirtschaftlich genutzten Tälern.
Inwieweit müssen die Flößer mit Maßnahmen an den von ihnen benötigten Bauwerken im Landkreis Kronach rechnen?
Auch in den Flößergewässern soll sukzessive die Durchgängigkeit für Fische wiederhergestellt werden.
Dies wird im Regelfall mit einem Umbau der Wehre oder durch Anlegen eines Fischpasses zu erledigen sein. Insoweit wird die Flößerei weiterhin möglich sein, da die Durchgängigkeit eben auch anderweitig hergestellt werden kann.
Bis wann müssten entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden?
Spätestens am Ende des dritten Bewirtschaftungszeitraums nach WRRL, also 2027, müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit umgesetzt sein.
Werden die Flößer in irgendeiner Form in entsprechende Planungen einbezogen?
Selbstverständlich. Die Flößerei soll ja weiterhin möglich sein. Die Flößer werden beispielsweise als "Träger öffentlicher Belange" über ihre Kommunen am Planungsprozess für die Umsetzungskonzepte eingebunden. Dies ist in der WRRL ausdrücklich so vorgesehen.
Die Fragen stellte Marco Meißner