Gestohlene Gegenstände im Wert 16,83 Euro bringen Frau ins Gefängnis
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Donnerstag, 17. März 2016
Sie hatte gerade ihren Arbeitsplatz verloren, da ging sie in einen Forchheimer Supermarkt, nahm zwei Deos und einige Lebensmittel aus den Regalen. An der Ka...
Sie hatte gerade ihren Arbeitsplatz verloren, da ging sie in einen Forchheimer Supermarkt, nahm zwei Deos und einige Lebensmittel aus den Regalen. An der Kasse legte sie aber nur ein Joghurt aufs Band. Die anderen Gegenstände im Wert von 16,83 Euro hatte sie in ihre Umhängetasche gesteckt. Das ist ein Ladendiebstahl.
Doch angeklagt vor dem Schöffengericht war die junge Frau wegen räuberischen Diebstahls. Denn der Kassiererin war der Diebstahl aufgefallen, weshalb sie die Frau auch ansprach. Diese behauptet, die Waren anderswo gekauft zu haben, konnte aber keinen Kassenzettel vorweisen.
Handy fällt aus der Tasche
Stattdessen rannte sie aus dem Laden. Ihr dicht auf den Fersen war die Frau von der Kasse. "Stopp!", rief diese laut. Das hörte eine andere Kundin, die gerade zu ihrem Auto ging.
Die Kundin stellte sich der Flüchtenden in den Weg und versuchte sie, als sie auf ihrer Höhe war, am Oberkörper festzuhalten. Die Flüchtende rumpelte heftig auf die Kundin und riss sich los. Dabei fielen ihr der Geldbeutel und das Handy aus der Tasche. Deswegen stoppte sie, wendete um und wollte nach ihren Sachen greifen. In dem Moment erreichte die Flüchtende ein Mitarbeiter des Supermarkts und hielt sie fest. Später erstattete man Strafanzeige.
Die Kundin hatte danach einige Tage Schmerzen in der Schulter. Die nun Angeklagte sagte aus, dass sie nur aus dem Laden flüchten wollte. Sie habe die Frau gar nicht gesehen, bevor sie mit ihr zusammenstieß.
Auch Amtsrichterin Silke Schneider hielt einen unabsichtlichen Zusammenstoß nach den beiden Schilderungen für gegeben und gab den rechtlichen Hinweis, dass sie nicht von einem räuberischen Diebstahl ausgehe. Denn dieses Delikt setzt eine vorsätzliche Gewaltanwendung, Drohung oder Körperverletzung voraus, mit der der Täter seine Diebesbeute sichern will.
In diesem Stadium des Verfahrens sah die Sache für die Angeklagte recht gut aus. Aber die Frau stand zur Tatzeit noch unter Bewährung wegen einer Verurteilung in Landshut. Dort war sie wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Ein halbes Jahr später wurde sie dann noch beim Schwarzfahren erwischt.
Ohne Bewährung
Gleichwohl plädierte der Pflichtverteidiger für eine Bewährung. Sein Argument war die Ausnahmesituation am Tattag für die Angeklagte. Das Forchheimer Schöffengericht verurteilte die Frau am Ende zu vier Monaten Gefängnis und versagt ihr aber die Bewährung. "Mir ist nichts eingefallen, was für eine nochmalige Bewährungschance spricht", sagte Amtsrichterin Silke Schneider in ihrer Urteilsbegründung.