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Geständnis rettet jungen Dealer


Autor: Werner Reißaus

Kulmbach, Donnerstag, 13. Sept. 2018

Weil er alle Taten einräumte und dem Drogensumpf inzwischen entkommen ist, kam ein 22-jähriger Kulmbacher noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Ein gutes Pfund Marihuana hatte die Polizei bei einem jungen Kulmbacher gefunden. Weil er sein Leben mittlerweile im Griff hat, clean ist und geständig war, kam er vor Gericht noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Symbolfoto: Christopher Schulz


Er steckte mittendrin im Drogensumpf, handelte mit Rauschgift und konsumierte es selbst. Jetzt kam er knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei. Jugendrichter Christoph Berner ("Das Ganze hat einen Hauch von Gnade") verhängte gegen den 22-jährigen Kulmbacher, der seit eineinhalb Jahr clean ist, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die er auf drei Jahren zur Bewährung aussetzte.

Zeugen blieben ungehört

Bei dem Angeklagten war die nicht gerade geringe Menge von 550 Gramm Marihuana gefunden worden. Dass er am Ende mit einer Bewährungsstrafe noch glimpflich davonkam, hatte er seinem vollumfänglichen Geständnis zu verdanken, das sein Verteidiger Andreas Piehl für ihn vortrug.

Die Verhandlung begann mit einer 45-minütigen Verspätung, da der Verteidiger um ein Rechtsgespräch gebeten hatte. Nicht weniger als acht Zeugen waren geladen, darunter auch eine Person, die von der Polizei mit Fußfesseln aus einer Justizvollzugsanstalt vorgeführt wurde. Nachdem der Angeklagte die Tatvorwürfe einräumte, konnte auf die Zeugeneinvernahme verzichtet werden.

Staatsanwalt Stefan Hofmann stellte fest, dass sich der arbeitslose Kulmbacher derzeit um eine Ausbildung im Schreinerhandwerk bemühte. Als Heranwachsender habe er mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und einen gewinnbringenden Handel mit Drogen betrieben.

Rechtsanwalt Andreas Piehl machte deutlich, dass sich sein Mandant mittlerweile von der Drogenszene total abgewandt habe. Der Angeklagte selbst berichtete, dass er seit eineinhalb Jahren keine Drogen mehr zu sich nehme. Er habe wegen einer Beziehung zu einem Mädchen aufgehört und leide unter keinen Entzugserscheinungen. Er glaube, es endgültig geschafft zu haben, von der Drogenszene loszukommen. Auf die Frage von Staatsanwalt Hofmann, welchen Gewinn er mit seinen Drogengeschäften erzielt habe, machte der 22-Jährige deutlich: "Es ist nichts hängengeblieben."

Sechs Vorstrafen

Aufgrund des Geständnisses entschied Richter Christoph Berner in Absprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Aus dem Bundeszentralregister verlas er sechs Einträge. Sie reichten von Diebstahl, Körperverletzung, dem vorsätzlichen Fahren ohne Führerschein bis hin zur Beleidigung. Sie wurden mit Arbeits- und Geldauflagen sowie einem einwöchigen Jugendarrest allesamt gesühnt.

Udo Fürst von der Jugendgerichtshilfe am Landratsamt teilte mit, dass sich der Angeklagte frühzeitig vom Elternhaus losgelöst habe und irgendwann sogar in die Obdachlosigkeit gerutscht sei. 2016 sei die "Talfahrt" losgegangen, aber jetzt kommt er mit seinem Leben zurecht. "Er will unbedingt arbeiten", so Fürst. Er hielt eine Jugendstrafe zur Bewährung aufgrund der positiven Sozialprognose für angemessen. Neben Arbeitsauflagen sollten keine schärferen Sanktionen erfolgen.

Staatsanwalt Stefan Hofmann machte deutlich, dass er nach dem Erwachsenenstrafrecht ganz andere Maßstäbe anlegen müsste. Er habe den Eindruck, dass der Angeklagte mit den Taten abschließen wolle: "Er will die Chance beim Schopf ergreifen."

Freundin gibt Halt

Hofmann forderte eine Bewährungsstrafe von einem einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Arbeitsauflage von 120 Stunden. Rechtsanwalt Andreas Piehl hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 80 Arbeitsstunden für tat- und schuldangemessen.

Richter Berner verhängte die eineinhalbjährige Bewährungsstrafe und eine Arbeitsauflage von 100 Stunden. "Das Geständnis war wichtig. Wertvoll ist auch, dass Sie es geschafft haben, von den Drogen wegzukommen. Wichtig ist aber auch, dass Sie Ihre Freundin behalten", gab der Richter dem 22-Jährigen noch mit auf den Weg.