Geständnis rettet jungen Dealer
Autor: Werner Reißaus
Kulmbach, Donnerstag, 13. Sept. 2018
Weil er alle Taten einräumte und dem Drogensumpf inzwischen entkommen ist, kam ein 22-jähriger Kulmbacher noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Er steckte mittendrin im Drogensumpf, handelte mit Rauschgift und konsumierte es selbst. Jetzt kam er knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei. Jugendrichter Christoph Berner ("Das Ganze hat einen Hauch von Gnade") verhängte gegen den 22-jährigen Kulmbacher, der seit eineinhalb Jahr clean ist, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die er auf drei Jahren zur Bewährung aussetzte.
Zeugen blieben ungehört
Bei dem Angeklagten war die nicht gerade geringe Menge von 550 Gramm Marihuana gefunden worden. Dass er am Ende mit einer Bewährungsstrafe noch glimpflich davonkam, hatte er seinem vollumfänglichen Geständnis zu verdanken, das sein Verteidiger Andreas Piehl für ihn vortrug.
Die Verhandlung begann mit einer 45-minütigen Verspätung, da der Verteidiger um ein Rechtsgespräch gebeten hatte. Nicht weniger als acht Zeugen waren geladen, darunter auch eine Person, die von der Polizei mit Fußfesseln aus einer Justizvollzugsanstalt vorgeführt wurde. Nachdem der Angeklagte die Tatvorwürfe einräumte, konnte auf die Zeugeneinvernahme verzichtet werden.
Staatsanwalt Stefan Hofmann stellte fest, dass sich der arbeitslose Kulmbacher derzeit um eine Ausbildung im Schreinerhandwerk bemühte. Als Heranwachsender habe er mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und einen gewinnbringenden Handel mit Drogen betrieben.
Rechtsanwalt Andreas Piehl machte deutlich, dass sich sein Mandant mittlerweile von der Drogenszene total abgewandt habe. Der Angeklagte selbst berichtete, dass er seit eineinhalb Jahren keine Drogen mehr zu sich nehme. Er habe wegen einer Beziehung zu einem Mädchen aufgehört und leide unter keinen Entzugserscheinungen. Er glaube, es endgültig geschafft zu haben, von der Drogenszene loszukommen. Auf die Frage von Staatsanwalt Hofmann, welchen Gewinn er mit seinen Drogengeschäften erzielt habe, machte der 22-Jährige deutlich: "Es ist nichts hängengeblieben."
Sechs Vorstrafen
Aufgrund des Geständnisses entschied Richter Christoph Berner in Absprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Aus dem Bundeszentralregister verlas er sechs Einträge. Sie reichten von Diebstahl, Körperverletzung, dem vorsätzlichen Fahren ohne Führerschein bis hin zur Beleidigung. Sie wurden mit Arbeits- und Geldauflagen sowie einem einwöchigen Jugendarrest allesamt gesühnt.