Geroda beteiligt sich an Klimaschutzkoordination

1 Min

Nicht jede Kommune kann sich einen eigenen Klimaschutzbeauftragten leisten. Deshalb soll künftig auf Landkreisebene zusammengearbeitet werden. So beabsichtigt das Landratsamt, eine Personalstelle...

Nicht jede Kommune kann sich einen eigenen Klimaschutzbeauftragten leisten. Deshalb soll künftig auf Landkreisebene zusammengearbeitet werden. So beabsichtigt das Landratsamt, eine Personalstelle anzusiedeln, die mit Fachwissen und organisatorischer Unterstützung die Kommunen dazu befähigen sollen, selbst aktiv zu werden. Unter anderem beinhaltet die Klimaschutzkoordination Hilfe zur Selbsthilfe, Information zu Möglichkeiten der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen, Begleitung bei der Initiierung und Durchführung von Maßnahmen sowie Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, an der Klimaschutzkoordination des Landkreises teilzunehmen. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich auf vier Jahre. Die Förderung wurde mit 90 Prozent beziffert. Die Gemeinden müssen zehn Prozent der Kosten übernehmen, hieß es bei der Sitzung des Marktgemeinderates.

Kommunen sollen in "geeigneten" Fällen ihre Aufgaben dahingehend untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch private Dritte ebenso gut erledigt werden können. Laut Vorschrift müsse diese Prüfung spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden, erläuterte Bürgermeister Alexander Schneider in der jüngsten Sitzung. Derzeit seien bereits einige private Unternehmen mit gemeindlichen Aufgaben beauftragt. Weitere Privatisierungspotenziale seien momentan nicht erkennbar, hieß es in der Sitzung.

Weiter sprach sich das Gremium für den Beitritt des Marktes Geroda zur Zentralen Beschaffungsstelle des Landratsamtes Bad Kissingen aus.

Weil Vergabeverfahren formell immer komplizierter werden, hatten Gemeinden schon länger eine gemeinsame Vergabestelle beim Landratsamt gefordert. Dort werden die Vergabeverfahren für die Kommunen durchgeführt und somit durch die fachliche Spezialisierung des Landratsamtes entlastet. Der Beitritt verpflichtet jedoch nicht, sämtliche Verfahren vom Landratsamt durchführen zu lassen, hieß es. Über den Zuschlag oder die Aufhebung einer Ausschreibung entscheidet weiterhin die Gemeinde. Die Kosten für den Betrieb werden auf die beteiligten Gemeinden umgelegt.

Gegen die Aufstellung der Einbeziehungssatzungen Dorfstraße 2 und 3 im Markt Schondra gibt es keine Einwände, da durch die Planung die Belange der Marktgemeinde Geroda nicht berührt werden.

Der Weihnachtsmarkt wird am Samstag, 10. Dezember, ab 16 Uhr rund ums Rathaus stattfinden. ksg