Gericht stellt Unfallflucht-Verfahren ein
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Donnerstag, 16. April 2015
von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt/Zeil — Hat er den Anstoß "Spiegel gegen Spiegel" beim Vorbeifahren bemerkt oder nicht? Diese Frage war zu klären, als das Amtsgericht H...
von unserem Mitarbeiter
Helmut Will
Haßfurt/Zeil — Hat er den Anstoß "Spiegel gegen Spiegel" beim Vorbeifahren bemerkt oder nicht? Diese Frage war zu klären, als das Amtsgericht Haßfurt einen Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verhandelte. Angeklagt war ein 38-jähriger Mann. Im Juli 2014 hatte er in Zeil mit dem Außenspiegel seines Pkw den Spiegel eines geparkten Autos gestreift und war weitergefahren. Der Fremdschaden betrug 400 Euro. Gegen einen gegen den Angeklagten ergangenen Strafbefehl hatte dieser über seinen Rechtsanwalt Horst Soutschek Einspruch eingelegt. Daher kam es zum Prozess in Haßfurt.
Vor dem Amtsgericht gab der Angeklagte zu, Fahrer seines Pkw zur Tatzeit gewesen zu sein. "Ich habe nichts von einem Anstoß gemerkt, sonst hätte ich angehalten, ich wäre auf jeden Fall stehen geblieben.
Ich selbst ärgere mich jedes Mal, wenn ich höre oder lese, dass jemand einen Unfall verursacht hat und dann weitergefahren ist", versicherte der 38-Jährige.
Als etwa zwei Wochen später die Polizei beim Angeklagten wegen des Unfalls vorsprach, habe er auch sofort zugegeben, zur Unfallzeit am Unfallort gefahren zu sein, erklärte er. Dazu sagte Rechtsanwalt Soutschek: "Schon das zeigt, dass mein Mandant sich keiner Schuld bewusst war. Er hat als Kraftfahrzeugmechaniker auch keinerlei mögliche Unfallspuren an seinem Fahrzeug beseitigt, was für ihn ein Leichtes gewesen wäre. Handelt so jemand, der sich bewusst nach einem Unfall entfernt?", fragte der Anwalt.
Eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin erläuterte, dass ein Zeuge den Streifvorgang beobachtet habe und einen Zettel mit dem Kennzeichen vom Pkw des unfallverursachenden Autos unter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs angebracht habe.
"Ja, der Angeklagte räumte bei seiner polizeilichen Vernehmung sofort ein, gefahren zu sein", sagte die Polizeibeamtin auf Frage von Richterin Ilona Conver.
Gutachten bewertet
Am Richtertisch wurden die Fotos mit den Beschädigungsspuren bewertet und das Gutachten eines Sachverständigen diskutiert. Rechtsanwalt Soutschek verwies dabei vehement auf Unstimmigkeiten der eventuellen Anstoßstellen, welche durch das Gutachten nicht bewiesen seien. Die Aussage im Gutachten gebe hierüber keinerlei Aufschluss. Aufgrund unterschiedlicher Höhen der Spurenlagen bezweifelte der Verteidiger, dass diese vom Anstoß mit dem Auto seines Mandanten am Fahrzeug des Geschädigten herrührten. Eine Streifspur am Spiegel seines Mandanten sei schon vor dem Unfall vorhanden gewesen, sagte der Angeklagte.
Eingestellt
"Die unterschiedlichen Höhen der Spuren machen auch mich stutzig", räumte der Staatsanwalt Peter Bauer ein. Den Unfall nachzustellen, hielt Richterin Ilona Conver bei der Beweis- und Schadenslage nicht für erforderlich, was auch die anderen Prozessbeteiligten so sahen.
Der Verteidiger regte wegen geringer Schuld seines Mandanten an, das Verfahren einzustellen. So geschah es dann, da auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht damit einverstanden waren. Die Kosten des Gutachtens trägt die Staatskasse.