Geplanter Energiepark wirft jede Menge Fragen auf
Autor: Evi Seeger
Mühlhausen, Mittwoch, 22. Juli 2020
Sie wollen, dass es nicht ausufert. Sie möchten, dass der Energiepark möglichst in der Hand der Bürger von Mühlhausen bleibt. Und dass er von der Wohnbebauung aus nicht zu sehen ist. Fragen über Frage...
Sie wollen, dass es nicht ausufert. Sie möchten, dass der Energiepark möglichst in der Hand der Bürger von Mühlhausen bleibt. Und dass er von der Wohnbebauung aus nicht zu sehen ist. Fragen über Fragen stellten sich den Gemeinderäten in der Diskussion über einen Bürgerenergiepark. In der Juni-Sitzung hatten die Gesellschafter des Unternehmens "Wust, Wind und Sonne" das Projekt - ein Windrad und einen Solarpark - dem Gremium vorgestellt.
Allerdings hat sich die Gemeinde 2018 per Beschluss grundsätzlich gegen Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgesprochen. Dieser Beschluss müsste aufgehoben oder verändert werden. Um das Projekt zu realisieren, muss laut Bürgermeister Klaus Faatz (CSU) "ein gangbarer Weg" gefunden werden. Soll man einen "Mischbeschluss" finden, Ausnahmen deklarieren? Wie entscheiden, wenn der nächste kommt und einen weiteren Solarpark bauen will? Soll man die Beteiligungen auf Mühlhausen begrenzen? Oder die Gemeindeflächen für solche Anlagen beschränken, "um nicht die Tür aufzumachen für drei weitere Projekte", wie Reinhard Kirchner (FW) vorschlug.
Eine "positive Ausweisung" als Sondergebiet im Flächennutzungsvertrag wäre für Faatz eine Möglichkeit. Die beanspruche allerdings etwa zwei Jahre. Viel zu lange für Zweiten Bürgermeister Alexander Schüpferling (FW), obwohl er als Landwirt wegen des Flächenverbrauchs zwiegespalten ist. Trotzdem heißt seine Devise "jetzt oder nie", denn jetzt sei eine Anlage noch lukrativ. Reinhard Klaus (CSU) hingegen warnte davor, einen "Schnellschuss" zu machen. "So viel Zeit müssen wir uns schon nehmen", fand er.
Friedrich Kolm (CSU) möchte - wie sein Fraktionskollege Rainer Morgenroth - den Grundsatzbeschluss nicht gänzlich aufheben. "Die Bürger entscheiden lassen, dann sind wir aus der Nummer raus", war Kolms Vorschlag. Dann sollten sie über das ganze Projekt abstimmen, nicht ausschließlich über den Grundsatzbeschluss, fand Faatz.
GmbH oder Genossenschaft?
Gesucht wird auch nach einem geeigneten Gesellschaftsmodell. Die vorgeschlagene GmbH & Co. KG "schmeckte" dem Bürgermeister nicht sonderlich. Eine Genossenschaft - wie bei den bestehenden Windrädern - täte es auch, meinte er. Der eigentliche Standort bereitet Faatz hingegen kaum Kopfzerbrechen. Durch Flächennutzungs- und Bebauungsplan sei die Gemeinde immer am Standort beteiligt.
Nach langer Diskussion einigte man sich darauf, die Entscheidung zurückzustellen. Landratsamt und Gemeindetag sollen inzwischen die diskutierten Punkt einer Vorprüfung unterziehen. Klärungsbedarf gibt es beim Gesellschaftsmodell, bei der Begrenzung der Gemeindeflächen für solche Anlagen und bei ihrer Einsehbarkeit von der Wohnbebauung. Damit möglichst die Gemeindebürger die Hand über der Anlage haben, soll geprüft werden, ob bei der Bürgerbeteiligung eine Mindestzahl und ein Mindesteinsatz von Eigenkapital aus der Gemeinde festgeschrieben werden kann.