Gemeinderat vertagt Beschluss
Autor: Christian Ziegler
Haßfurt, Donnerstag, 28. November 2019
Die angebliche Belastung beim Wegebau sorgte in Stettfeld erneut für Streit, und es gab weitere Differenzen.
Die Herstellung der Schönbrunner Straße und der Bau eines Gehwegs entlang der Bamberger Straße in Richtung Dorf waren Themen der Stettfelder Gemeinderatssitzung.
Jeweils einstimmig wurde für beide Projekte eine beschränkte Ausschreibung beschlossen und die Firmen, an die die Anfragen verschickt werden sollen, festgelegt. Die Planung für den Gehweg entlang der Bamberger Straße kam erneut auf den Tisch, nachdem der Bau im Dezember 2018 abgelehnt worden war. Diskussionsbedarf gab es zu seiner Ausführung. Dieser ist mit einer Breite von 1,50 Metern auf 160 Metern Länge geplant und soll vom Buswartehäuschen in die Straße am Mittelweg führen. Zudem kündigte Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) an, dass wegen einer Querungshilfe "An der Flachs" nächste Woche Gespräche mit dem Straßenbauamt stattfinden.
Bei dem nun geplanten Gehweg sieht Gemeinderat Johann Müller erhebliches Sparpotenzial: "Kein Mensch am Mittelweg braucht diesen Weg. Wenn er nur bis zur Querungshilfe gebaut wird, können wir beinahe ein Drittel einsparen." Mit neun zu einer Stimme wurde der Beschluss vom Dezember 2018 aufgehoben und ebenfalls mit neun zu eins der Bau in der ursprünglich geplanten Form beschlossen.
Die angebliche chemische Verunreinigung von Wegebaumaterial war erneut Thema im Gemeinderat. Im Jahr 2017 war von der Firma Hartbau für den Röderweg, die Straße am Sportplatz und für einen Damm am Mühlbach Recyclingmaterial verbaut worden. Das Material war vor Verwendung von einem Labor geprüft und Unbedenklichkeit bescheinigt worden.
Weitere Untersuchung
Im November 2017 war von Werner Rümer, dem Vorsitzenden der Rechtlergemeinschaft, in deren Auftrag eine Beprobung des Materials in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis vom 20. November 2017 stellte fest, dass eine der fünf Proben nicht den Vorgaben entsprach. Hierzu wurde aus dem Gutachten zitiert: "Der Einbau von ungebundenem RW2-Material im Wegebau als Deckschicht ist nicht zulässig. Das weitere Vorgehen muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden."
Am 3. Mai 2019 teilte Rümer das Ergebnis dem Landratsamt mit, worauf es zu einem Ortstermin mit einer erneuten Entnahme von Proben kam. Die Proben ergaben erneut, dass das Material die entsprechenden Richtwerte einhielt. Da Straßen- und Wegebau der Gemeinde unterliegen, kommt es nur dem Gemeinderat und den Aufsichtsbehörden zu, diese zu überwachen. Wenn also ein Missstand oder Mängel auffalle, müsse dies der Verwaltung mitgeteilt werden, heißt es weiter.
Insbesondere die Art und Weise und der lange Zeitraum zwischen Ergebnis und Bekanntgabe beim Landratsamt stießen den meisten Räten sauer auf. "Ich finde es unmöglich, dass da einfach Proben gezogen werden und dann eine vermeintliche Umweltverschmutzung nicht bekanntgegeben wird", betonte Zweite Bürgermeisterin Doris Simon. "Zeit ist hier nicht der entscheidende Faktor", verteidigte sich Rümer und verwies auf die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte Abrechnung.