Gemeinderat ergänzt die Satzung
Autor: Christian Ziegler
Stettfeld, Donnerstag, 23. April 2020
Stettfeld nahm wegen der Kanalbauarbeiten weitere Straßen in die rechtlich notwendige Regelung auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie fand die letzte Sitzung des Stettfelder Gemeinderats in der aktuellen Amtsperiode im Schulungsraum des Feuerwehrhauses statt.
Durch die Erweiterung der Kanalbaumaßnahmen auf einen Teil der Siedlungsstraße, der Schulstraße und den Klingenweg war eine Anpassung der Beitragssatzung für den Kanalbau notwendig geworden. Hierbei ging es allerdings nicht um die Beiträge. Diese werden erst angepasst, wenn die endgültige Höhe der Zuschüsse des Freistaates und des Wasserwirtschaftsamts feststehen. Das kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Vielmehr mussten die neuen Straßen in die Satzung aufgenommen werden, um eine Abrechnung zu ermöglichen. Dies wurde vom Rat einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig wurde einer Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Wasserversorgung für zwei Zisternen mit einem Fassungsvermögen von jeweils 11,8 Kubikmetern auf einem Grundstück im Rudendorfer Weg stattgegeben. Der Eigentümer plant, das Wasser zur Gartenbewässerung und zu Haushaltszwecken zu verwenden. Gemeinderat Jürgen Amend wollte in diesem Zusammenhang wissen, wie das Wasser im Falle eines Überlaufs der Zisternen abgeleitet wird. "Das passiert dann ganz normal über den Kanal", erklärte Bürgermeister Alfons Hartlieb. Gemeinderat Peter Frankenstein interessierte, wie die Abrechnung des Abwassers ermittelt wird. "Es müssen Zähler eingebaut werden und das Wasser, das reingeht, gilt dann als Abwasser", erläuterte Matthias Klauda von der Verwaltung (VG).
Im Zuge der Diskussion kamen die Räte auch auf die Anschlüsse an die Wasserleitung zu sprechen. Bei dem vorliegenden Grundstück wird eine überlange Leitung zum Anschluss des Neubaus eines Wohnhauses benötigt, was für die Gemeinde entsprechend hohe Kosten bedeutet. Da es sich um ein geteiltes Grundstück handelt, kam die Frage auf, ob hier die Gemeinde überhaupt für den Anschluss zuständig sei, da das ursprüngliche Grundstück bereits erschlossen ist. "Wenn ein Grundstück geteilt wird, muss die Leitung neu gelegt werden", machte Klauda hierzu deutlich. Allerdings stieß man in diesem Zusammenhang auch auf einen Passus in der Wassersatzung der Gemeinde, der regelt, dass die Anschlussarbeiten zwar von der Gemeinde ausgeführt, die Kosten aber auf den Eigentümer umgelegt werden. "Klärt das bitte hundertprozentig ab", bat Hartlieb.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, weiterhin auf interkommunaler Ebene an der im Jahr 2002 gegründeten Allianz "Lebensregion plus" teilzunehmen. "Welche Projekte wurden hier umgesetzt?", wollte Gemeinderat Werner Rümer wissen. In Stettfeld sei dies die Mauer gegenüber der alten Schule gewesen, erklärte Hartlieb. Die Sanierung einiger Wege rund um Stettfeld über das Kernwegenetz hinaus sei am Widerstand der Landwirtschaft gescheitert, bedauerte er. Eine Sanierung des Radwegs nach Ebelsbach, die ebenfalls erheblich gefördert worden wäre, an der Weigerung der Nachbargemeinde, die Sanierung mitzutragen. "Zudem erhalten wir aber automatisch einen fünf Prozent höheren Zuschuss für örtliche Projekte, nur weil wir dabei sind", ergänzte Matthias Klauda. "Und es steht uns natürlich frei, jederzeit Projekte einzubringen", ergänzte Hartlieb.
Die Stettfelder Feuerwehr hatte den Antrag gestellt, im Zuge der Sanierung der Wasserleitung einen Überflurhydranten in der Nähe des Feuerwehrhauses zu schaffen. Bisher wird ein Unterflurhydrant genutzt, der allerdings nach Aussage des Kommandanten David Amling nicht den notwendigen Durchfluss für Pumpenprüfungen und dergleichen aufweise. Der Rat beschloss einstimmig, einen Hydranten setzen zu lassen; den genauen Standort wird Bürgermeister Alfons Hartlieb mit David Amling absprechen.