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Gemeinden müssen ihr Geld belegen


Autor: Evi Seeger

Wachenroth, Dienstag, 06. Juni 2017

Wachenroth — Bis Mitte der 20er Jahre soll verpflichtend sein, dass Gemeinden eine Anlagenbuchführung vorweisen. Das heißt, dass das gesamte kommunale Anlag...


Wachenroth — Bis Mitte der 20er Jahre soll verpflichtend sein, dass Gemeinden eine Anlagenbuchführung vorweisen. Das heißt, dass das gesamte kommunale Anlagevermögen erfasst und bewertet werden muss.
Mit Wachenroth schlossen sich sieben weitere Landkreisgemeinden zu einem Projekt - einem "Geleitzug" wie es in der Sitzung hieß - zusammen, um diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. In der Sitzung des Marktgemeinderats wurde als erster Baustein der Status-Check an das Nürnberger Büro Rödl & Partner vergeben.
Wie die Gemeinden dann weiter verfahren, müsse erst noch entschieden werden, erklärte Geschäftsleiter Markus Schramm. Mit dem vorhandenen Verwaltungspersonal sei jedenfalls eine "flächendeckende Anlagenbuchhaltung" nicht möglich. Eventuell müsste eine Teilzeitkraft eingestellt werden.
Eine Möglichkeit sei, dass sich die acht Kommunen auch beim Personal zusammentun. Es sei aber auch möglich, einen Zweckverband zu gründen. Beteiligt sind neben Wachenroth die Stadt Höchstadt, Baiersdorf, Hemhofen, Heroldsberg, Kalchreuth, die VG Aurachtal und federführend Möhrendorf. Verteilt auf drei Jahre würden die Beratungen und Schulungen 8200 Euro kosten. Die Kosten für den Status Check können bei Vergabe des Gesamtpakets wieder abgezogen werden.